Anlage 8 (zu § 25b Absatz 2) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang *)
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- Anm. d. Red.: In der Grafik nicht konsolidiert:
- 6.
- In den Anlagen 8 und 9 wird jeweils die Angabe „§ 25a" durch die Angabe „§ 25b" ersetzt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
G. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 886
Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes
V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 3005
Artikel 10 HeilBAV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin ... erfolgreiche Ableistung des Anpassungslehrgangs ist durch eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 8 nachzuweisen. Die Bescheinigung wird erteilt, wenn in der Prüfung, die in Form eines ... die Durchführung der Prüfung nach Satz 1 entsprechend." 6. Die folgenden Anlagen 8 und 9 werden angefügt: „Anlage 8 (zu § 25a Absatz 2) Bescheinigung ... 6. Die folgenden Anlagen 8 und 9 werden angefügt: „ Anlage 8 (zu § 25a Absatz 2) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang ...
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