Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 15.01.2009 aufgehoben

Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Feuerzeugverordnung (1. FeuerzVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 24.07.2008 BGBl. I S. 1404 (Nr. 31); aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 09.01.2009 BGBl. I S. 33
Geltung ab 30.07.2008, abweichend siehe Artikel 2
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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 30. Juli 2008 FeuerzeugV § 1, § 3, § 5

Die Feuerzeugverordnung vom 3. April 2007 (BGBl. I S. 486) wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Abs. 1 wird das Wort „erstmalige" gestrichen.

2.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift wird das Wort „erstmalige" gestrichen.

b)
In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „erstmals" gestrichen.

c)
In Absatz 2 wird das Wort „erstmalige" gestrichen.

3.
In § 5 Abs. 1 wird das Wort „erstmals" gestrichen.



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