Die
Prüfungsberichtsverordnung vom
17. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3690) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 5 Abs. 1 Nr. 5 wird die Angabe § 14 Abs. 2 Nr. 1" durch die Angabe § 9 Abs. 2 Nr. 1" ersetzt.
- 2.
- § 17 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 1 werden die Angaben § 2 Abs. 1 und 2 und § 6" durch die Angabe § 3 Abs. 2", die Wörter die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten" durch die Wörter die Pflicht zur Abklärung und gegebenenfalls Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten" und die Wörter erfüllt worden sind" durch die Wörter erfüllt hat" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 Nr. 1 und 2 wird jeweils die Angabe § 14 Abs. 2 Nr. 1" durch die Angabe § 9 Abs. 2 Nr. 1" ersetzt.
- c)
- Absatz 2 Nr. 4 wird aufgehoben.
- d)
- Absatz 2 Nr. 5 erhält die Nummer 4.
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2479
V. v. 17.12.1998 BGBl. I S. 3690; aufgehoben durch § 62 V. v. 23.11.2009 BGBl. I S. 3793