Artikel 6 - Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches (WoGG-NG k.a.Abk.)

Artikel 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 6 ändert mWv. 1. Oktober 2008 WoGG § 8, § 36, mWv. 1. Januar 2009

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Wohngeldgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 2029, 2797), zuletzt geändert durch Artikel 20 Abs. 7 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2904), außer Kraft.

(2) Artikel 1 § 12 Abs. 2 bis 5 und § 38 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig treten § 8 Abs. 2 bis 5 und § 36 des Wohngeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 2029, 2797), das zuletzt durch Artikel 20 Abs. 7 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2904) geändert worden ist, außer Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. September 2008.



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