Gesetz zur Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes und anderer Gesetze zur Regelung von Gesundheitsfachberufen (MPhGuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 30.09.2008 BGBl. I S. 1910 (Nr. 44); Geltung ab 24.10.2008
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Eingangsformel
Artikel 1 Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes
Artikel 2 Änderung des Hebammengesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden
Artikel 3a Änderung des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten
Artikel 4 Inkrafttreten

Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1 Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 24. Oktober 2008 MPhG § 5, § 10

Das Masseur- und Physiotherapeutengesetz vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1084), zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 2. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2686), wird wie folgt geändert:

1.
§ 5 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 Nr. 1 werden die Wörter „die Vollendung des 16. Lebensjahres und" gestrichen.

b)
Satz 2 wird aufgehoben.

2.
§ 10 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 Nr. 1 werden die Wörter „die Vollendung des 17. Lebensjahres und" gestrichen.

b)
Satz 2 wird aufgehoben.

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Artikel 2 Änderung des Hebammengesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 24. Oktober 2008 HebG § 7

In § 7 Satz 1 des Hebammengesetzes vom 4. Juni 1985 (BGBl. I S. 902), das zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 17. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2945) geändert worden ist, werden die Wörter „die Vollendung des siebzehnten Lebensjahres und" gestrichen.

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Artikel 3 Änderung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 24. Oktober 2008 LogopG § 4

§ 4 Abs. 2 des Gesetzes über den Beruf des Logopäden vom 7. Mai 1980 (BGBl. I S. 529), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 2. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2686) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 1 werden die Wörter „sowie die Vollendung des achtzehnten Lebensjahres" gestrichen.

2.
Satz 2 wird aufgehoben.

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Artikel 3a Änderung des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten


Artikel 3a wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 24. Oktober 2008 PTAG § 2

§ 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1997 (BGBl. I S. 2349), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 2. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2686) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Artikel 4 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am... in Kraft. *)

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*)
Hinweis der Schriftleitung: Das Gesetz tritt gemäß Artikel 82 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist.



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