§ 3 SamEnV Anforderungen beim Betrieb einer Besamungsstation ... Stallungen für die auf der Besamungsstation gehaltenen Tiere den Anforderungen nach Anlage 1 entsprechen, 2. der Samen nach § 6 gekennzeichnet und so gelagert wird, dass ... von Samen für die künstliche Besamung und vor Aufnahme der Tiere in die in Anlage 1 Nr. 1 Buchstabe a und c genannten Bereiche der Besamungsstation die in Anlage 2 Spalte 3 genannten ... Abstand, wiederholt werden, 6. bei Equiden, vor Aufnahme der Tiere in die in Anlage 1 Nr. 1 Buchstabe a und c genannten Bereiche der Besamungsstation sowie frühestens 14 Tage vor ...