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Änderung § 3 RindHKlV vom 27.06.2014

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§ 3 RindHKlV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 27.06.2014 geltenden Fassung
§ 3 RindHKlV n.F. (neue Fassung)
in der am 27.06.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 17.06.2014 BGBl. I S. 793

(Textabschnitt unverändert)

§ 3 Kennzeichnung


(1) Klassifizierte Rinderschlachtkörper sind vom Klassifizierer deutlich lesbar durch Stempelung oder mit von der zuständigen Landesbehörde anerkannten, ohne Beschädigung nicht entfernbaren Etiketten nach Artikel 6 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1249/2008 der Kommission vom 10. Dezember 2008 mit Durchführungsbestimmungen zu den gemeinschaftlichen Handelsklassenschemata für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen und zur Feststellung der diesbezüglichen Preise (ABl. L 337 vom 16.12.2008, S. 3) in folgender Reihenfolge nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 zu kennzeichnen:

1. Buchstabe der Kategoriebezeichnung,

2. Buchstabe der Fleischigkeitsklasse und Zeichen der Untergruppe und

3. Ziffer der Fettklasse und Zeichen der Untergruppe.

Satz 1 gilt nicht für nach den Bestimmungen des Lebensmittelhygienerechts zugelassene Schlachtbetriebe, die alle anfallenden Rinderschlachtkörper selbst entbeinen.

(2) Bei der Kennzeichnung der Rinderschlachtkörper sind

1. die Etiketten an der Innenseite der Schlachtkörperhälften jeweils

a) in der Beckenhöhle und

b) in der Brusthöhle im Bereich der Spannrippe,

2. die Stempel an der Außenseite der Schlachtkörper jeweils

a) an den beiden Vorderhessen oder an den Schultern und

b) an den beiden Hinterhessen oder an den Keulen

anzubringen.

(Text alte Fassung)

(3) Wenn Schlachtkörper nicht ausgewachsener Rinder nicht gespalten werden, sind die Schlachtkörper auch bei einer Kennzeichnung mit Etiketten nach den Anforderungen des Absatzes 2 Nummer 2 an der Außenseite zu kennzeichnen.

(Text neue Fassung)

(3) Wenn Rinderschlachtkörper nicht gespalten werden, sind die Schlachtkörper auch bei einer Kennzeichnung mit Etiketten nach den Anforderungen des Absatzes 2 Nummer 2 an der Außenseite zu kennzeichnen.