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Artikel 5 - Verordnung zur Durchführung des Fleischgesetzes und zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen (FleischGDVuHdlKlÄndV k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch


Artikel 5 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2009 SchafHKlV § 1

§ 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch vom 21. Juni 1993 (BGBl. I S. 993), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. August 2003 (BGBl. I S. 1556) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„Schaffleisch darf nach einer gesetzlichen Handelsklasse im Sinne des Artikels 42 Abs. 1 Unterabs. 2 und Anhang V Buchstabe C der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über eine einheitliche GMO) (ABl. EU Nr. L 299 S. 1) und der Verordnung (EG) Nr. 22/2008 der Kommission vom 11. Januar 2008 mit Bestimmungen zum gemeinschaftlichen Handelsklassenschema für Schlachtkörper von Schafen (ABl. EU Nr. L 9 S. 6) in der jeweils geltenden Fassung zum Verkauf vorrätig gehalten, angeboten, feilgehalten, geliefert, verkauft oder sonst in den Verkehr gebracht werden."

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Zitierungen von Artikel 5 Verordnung zur Durchführung des Fleischgesetzes und zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 FleischGDVuHdlKlÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FleischGDVuHdlKlÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 8 FleischGDVuHdlKlÄndV Inkrafttreten
... Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 5 tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.09.2011 BGBl. I S. 1914
Artikel 3 HdlKlRÄndV Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch
... Handelsklassen für Schaffleisch vom 21. Juni 1993 (BGBl. I S. 993), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 12. November 2008 (BGBl. I S. 2186) geändert worden ist, wird die Angabe ...