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Artikel 8 - Verordnung zur Durchführung des Fleischgesetzes und zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen (FleischGDVuHdlKlÄndV k.a.Abk.)

Artikel 8 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel 5 tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.




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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 18. November 2008.

 
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