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Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der Passverordnung und der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (1. PassVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Passverordnung


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 19. November 2008 PassV Anlage 1, Anlage 1a, Anlage 4, Anlage 5

Die Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2386) wird wie folgt geändert:

1.
Vorsatz und Passkartenrückseite des in der Anlage 1 zu § 1 enthaltenen Passmusters wird durch das im Anhang befindliche Passmuster: Reisepass (32 Seiten) ersetzt.

2.
Vorsatz und Passkartenrückseite des in der Anlage 1a zu § 1 enthaltenen Passmusters wird durch das im Anhang befindliche Passmuster: Reisepass (48 Seiten) ersetzt.

3.
Vorsatz und Passkartenrückseite des in der Anlage 4 zu § 4 Abs. 1 enthaltenen Passmusters wird durch das im Anhang befindliche Passmuster: Dienstpass ersetzt.

4.
Vorsatz und Passkartenrückseite des in der Anlage 5 zu § 4 Abs. 2 enthaltenen Passmusters wird durch das im Anhang befindliche Passmuster: Diplomatenpass ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Passverordnung und der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. PassVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. PassVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anhänge 1. PassVuaÄndV zu Artikel 1
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung sowie weiterer Vorschriften
V. v. 25.10.2010 BGBl. I S. 1440
Artikel 1 PassVuaÄndV Änderung der Passverordnung
... Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2386), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. November 2008 (BGBl. I S. 2201) geändert worden ist, wird wie folgt ...