§ 42 - Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)

Artikel 1 G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2242 (Nr. 54); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 03.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 106
Geltung ab 29.11.2008, abweichend siehe Artikel 4; FNA: 7111-5 Schornsteinfeger
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§ 42 (weggefallen)


§ 42 hat 2 frühere Fassungen und wird in 3 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes und der Handwerksordnung G. v. 3. April 2025 BGBl. 2025 I Nr. 106 m.W.v. 9. April 2025

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Frühere Fassungen von § 42 SchfHwG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.04.2025Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes und der Handwerksordnung
vom 03.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 106
aktuell vorher 01.01.2013Artikel 1 Gesetz zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze
vom 05.12.2012 BGBl. I S. 2467
aktuellvor 01.01.2013Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 42 SchfHwG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 42 SchfHwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchfHwG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)
V. v. 26.01.2010 BGBl. I S. 38; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.10.2021 BGBl. I S. 4676
§ 27 1. BImSchV Übergangsregelung für Schornsteinfegerarbeiten nach dem 1. Januar 2013
... treten ab dem 1. Januar 2013 die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nach § 48 Satz 1 des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes und der Handwerksordnung
G. v. 03.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 106
Artikel 1 SchfHwGuHwOÄndG Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes
... „§ 20 Kosten; Verordnungsermächtigung". c) Die Angabe zu § 42 wird wie folgt gefasst: „§ 42 (weggefallen)". 2. § 4 ... c) Die Angabe zu § 42 wird wie folgt gefasst: „ § 42 (weggefallen) ". 2. § 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt ... Bezirksschornsteinfeger aus ihrem Zuständigkeitsbereich." 18. § 42 wird wie folgt gefasst: „§ 42 ... 18. § 42 wird wie folgt gefasst: „ § 42 (weggefallen) ...

Gesetz zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2467
Artikel 1 SchfAVNOG Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes
... Für Hinterbliebene gelten die §§ 39 und 40 entsprechend." 3. § 48 wird § 42. 4. Die §§ 49 bis 51 werden aufgehoben. 5. Die ...


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