§ 25 - Fischseuchenverordnung (FischSeuchV k.a.Abk.)

Artikel 1 V. v. 24.11.2008 BGBl. I S. 2315 (Nr. 54); zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 19.11.2019 BGBl. I S. 1862
Geltung ab 29.11.2008; FNA: 7831-1-54-4 Tierseuchenbekämpfung
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§ 25 Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs einer nicht exotischen Seuche in einem Schutzgebiet


§ 25 wird in 3 Vorschriften zitiert

Ist eine nicht exotische Seuche in einem Schutzgebiet amtlich festgestellt, so unterliegt das Schutzgebiet nach Maßgabe folgender Vorschriften der Sperre:

1.
Die zuständige Behörde widerruft die Festlegung als Schutzgebiet.

2.
§ 22 ist entsprechend anzuwenden.

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Zitierungen von § 25 Fischseuchenverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 FischSeuchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FischSeuchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 28 FischSeuchV Aufhebung der Schutzmaßregeln (vom 03.10.2014)
... Angeordnete Schutzmaßregeln nach den §§ 19 bis 27 sind aufzuheben, soweit die Seuche erloschen ist oder der Verdacht des Ausbruchs der Seuche ...
§ 29 FischSeuchV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.05.2014)
... Verbindung mit § 27 Satz 2, nach § 22 Absatz 1 Nummer 1, auch in Verbindung mit § 25 Nummer 2, nach § 22 Absatz 2, auch in Verbindung mit § 24 Absatz 2 oder § 25 Nummer ... § 25 Nummer 2, nach § 22 Absatz 2, auch in Verbindung mit § 24 Absatz 2 oder § 25 Nummer 2, nach § 23 Absatz 1 Satz 3 oder § 26 Absatz 1 Satz 2, auch in Verbindung mit ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 30 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Fischseuchenverordnung
... Verbindung mit § 27 Satz 2, nach § 22 Absatz 1 Nummer 1, auch in Verbindung mit § 25 Nummer 2, nach § 22 Absatz 2, auch in Verbindung mit § 24 Absatz 2 oder § 25 Nummer ... § 25 Nummer 2, nach § 22 Absatz 2, auch in Verbindung mit § 24 Absatz 2 oder § 25 Nummer 2, nach § 23 Absatz 1 Satz 3 oder § 26 Absatz 1 Satz 2, auch in Verbindung mit ...


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