Änderung § 38a StVG vom 26.11.2019

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 137 2. DSAnpUG-EU am 26. November 2019 und Änderungshistorie des StVG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 38a StVG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 26.11.2019 geltenden Fassung
§ 38a StVG n.F. (neue Fassung)
in der am 26.11.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 137 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 38a Übermittlung und Nutzung für statistische Zwecke


(Text neue Fassung)

§ 38a Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für statistische Zwecke


(Textabschnitt unverändert)

(1) Die nach § 33 Abs. 1 gespeicherten Fahrzeug- und Halterdaten dürfen zur Vorbereitung und Durchführung von Statistiken, soweit sie durch Rechtsvorschriften angeordnet sind, übermittelt werden, wenn die Vorbereitung und Durchführung des Vorhabens allein mit anonymisierten Daten (§ 45) nicht möglich ist.

vorherige Änderung

(2) Es finden die Vorschriften des Bundesstatistikgesetzes und der Statistikgesetze der Länder Anwendung.



(2) Für die Verwendung der Daten nach Absatz 1 finden die Vorschriften des Bundesstatistikgesetzes und der Statistikgesetze der Länder Anwendung.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed