§ 6 Gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen
(1)
1Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erlässt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Regelungen für die Produktion, die Kontrolle und die Kennzeichnung von Erzeugnissen aus Arbeitsgängen sowie Arbeitsgängen in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen gemäß Artikel 2 Absatz 3 der
Verordnung (EU) 2018/848.
2Die Rechtsverordnung regelt insbesondere
- 1.
- die Produktion von Erzeugnissen in gewerbsmäßig betriebenen gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen,
- 2.
- die Kontrolle von gewerbsmäßig betriebenen gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen sowie Ausnahmen von der Kontrolle für gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen in bestimmten Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen,
- 3.
- die Kennzeichnung von Zutaten und Erzeugnissen mit Bezeichnungen mit Bezug auf die ökologische/biologische Produktion gemäß Verordnung (EU) 2018/848,
- 4.
- die fakultative Auszeichnung des Gesamtanteils an Zutaten oder Erzeugnissen gemäß Verordnung (EU) 2018/848, die innerhalb einer gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtung verwendet werden, sowie die Voraussetzungen für die Auszeichnung,
- 5.
- die Durchführung des Kontrollverfahrens einschließlich der Feststellung von Verstößen und der Verhängung von Maßnahmen.
Frühere Fassungen von § 6 ÖLG
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Zitierungen von § 6 ÖLG
interne Verweise§ 3 ÖLG Kontrollsystem (vom 24.08.2023) ... die Durchführung der Kontrollen und für die Ausstellung eines in einer auf Grund des § 6 erlassenen Rechtsverordnung vorgesehenen Zertifikats sind die nach Absatz 1 zugelassenen ...
§ 5 ÖLG Pflichten der Kontrollstellen (vom 24.08.2023) ... zugelassen ist. Satz 1 gilt auch für Unternehmer, die in einer auf Grund des § 6 erlassenen Rechtsverordnung bezeichnet sind. Die nach Landesrecht zuständige ... (EU) 2018/848, 5. Art der Tätigkeit des Unternehmers, der in einer auf Grund des § 6 erlassenen Rechtsverordnung bezeichnet ist. Darüber hinaus muss das ... VI zu der Verordnung (EU) 2018/848 abzubilden sind, 2. die in einer auf Grund des § 6 erlassenen Rechtsverordnung geforderten Angaben und Abbildungen. Weitere ...
§ 6 ÖLG Gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen (vom 24.08.2023) ... Verhängung von Maßnahmen. (2) Solange die Rechtsverordnung gemäß § 6 Absatz 1 dieses Gesetzes mit Regelungen für die Produktion, die Kontrolle und die Kennzeichnung von ... getreten ist, gelten die Vorschriften für gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen des § 6 des Öko-Landbaugesetzes vom 7. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2358), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 94 des Gesetzes vom 18. ...
§ 8 ÖLG Überwachung (vom 01.01.2024) ... 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/625 und Artikel 34 der Verordnung (EU) 2018/848 und des § 6 Abs. 2 , natürliche und juristische Personen und sonstige Personenvereinigungen, die nach Artikel 30 ... Satz 1 gilt auch für Unternehmer und Kontrollstellen, die in einer auf Grund des § 6 erlassenen Rechtsverordnung bezeichnet sind. (2) Personen, die von der ...
§ 13 ÖLG Bußgeldvorschriften (vom 24.08.2023) ... nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, 5. einer Rechtsverordnung nach § 6 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV)Artikel 1 V. v. 27.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 265
Sonstige
Verordnung zur Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen und zur Änderung der Öko-KennzeichenverordnungV. v. 27.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 265
Zitat in folgenden NormenÖko-Landbaugesetz-Durchführungsverordnung (ÖLG-DV)
Artikel 1 V. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 206
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes und des Öko-Kennzeichengesetzes
G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3176
Artikel 1 ÖLGuaÄndG Änderung des Öko-Landbaugesetzes ... der in § 1 genannten Rechtsakte und dieses Gesetzes erforderlich sind." 6. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen ... erforderlich sind." 6. § 6 wird wie folgt gefasst: „ § 6 Gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen (1) Das Bundesministerium für ... verwendet werden. (2) Solange die Rechtsverordnung gemäß § 6 Absatz 1 dieses Gesetzes mit Regelungen für die Produktion, die Kontrolle und die Kennzeichnung von ... getreten ist, gelten die Vorschriften für gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen des § 6 des Öko-Landbaugesetzes vom 7. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2358), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 94 des Gesetzes vom 18. ... (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 6 Absatz 3 ein Erzeugnis in den Verkehr bringt. (2) Ebenso wird bestraft, wer gegen die ...
Gesetz zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes, des Öko-Kennzeichengesetzes und des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Verbot des Kükentötens
G. v. 17.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 219
Artikel 1 ÖLGuaÄndG Änderung des Öko-Landbaugesetzes ... die Durchführung der Kontrollen und für die Ausstellung eines in einer auf Grund des § 6 erlassenen Rechtsverordnung vorgesehenen Zertifikats sind die nach Absatz 1 zugelassenen ... die Zulassung für diesen Bereich beantragt wird, Kontrollen nach einer auf Grund des § 6 erlassenen Rechtsverordnung" eingefügt. b) In Absatz 5 Satz 1 wird nach den ... 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „und des § 6 Abs. 2" gestrichen. bb) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: ... „Satz 1 gilt auch für Unternehmer, die in einer auf Grund des § 6 erlassenen Rechtsverordnung bezeichnet sind." b) Absatz 2 wird wie folgt ... „5. Art der Tätigkeit des Unternehmers, der in einer auf Grund des § 6 erlassenen Rechtsverordnung bezeichnet ist." bb) Satz 4 wird wie folgt ... VI zu der Verordnung (EU) 2018/848 abzubilden sind, 2. die in einer auf Grund des § 6 erlassenen Rechtsverordnung geforderten Angaben und Abbildungen." 7. § 6 ... des § 6 erlassenen Rechtsverordnung geforderten Angaben und Abbildungen." 7. § 6 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 werden nach dem Wort „Zutaten" ... „Satz 1 gilt auch für Unternehmer und Kontrollstellen, die in einer auf Grund des § 6 erlassenen Rechtsverordnung bezeichnet sind." 9. In § 11 Absatz 1 Nummer 1 ... 4 wird folgende Nummer 5 eingefügt: „5. einer Rechtsverordnung nach § 6 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit ...
Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Gesetz zur Anpassung von Vorschriften auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus an die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91
G. v. 07.12.2008 BGBl. I S. 2358
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