Artikel 4 - Gesetz zur Anpassung von Vorschriften auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus an die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 (ÖLÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Aufhebung bisherigen Bundesrechts


Artikel 4 ändert mWv. 1. Januar 2009 ÖLG

Das Öko-Landbaugesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2431), geändert durch Artikel 205 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird aufgehoben.



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