Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung (2. BWOuEuWOÄndV k.a.Abk.)

V. v. 03.12.2008 BGBl. I S. 2378 (Nr. 56); Geltung ab 11.12.2008
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Eingangsformel



Auf Grund des § 52 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), der zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 394) geändert worden ist, sowie des § 25 Abs. 2 des Europawahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 423, 555, 852), der zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium des Innern:



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