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Artikel 4a - Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)

Artikel 4a Änderung des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes


Artikel 4a wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2009 GKV-SolG Artikel 8

Artikel 8 des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes vom 19. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3853), das zuletzt durch Artikel 2a des Gesetzes vom 26. März 2007 (BGBl. I S. 378) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
Das Wort „jeweils" wird gestrichen.

b)
Folgender Satz wird angefügt:

„Dabei ist das Benehmen mit der Bundesärztekammer herzustellen."

2.
Dem Absatz 4 werden folgende Sätze angefügt:

„Die Höhe der finanziellen Beteiligung ist so zu bemessen, dass die Weiterzubildenden in allen Weiterbildungseinrichtungen nach Absatz 1 Satz 1 eine angemessene Vergütung erhalten. In Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für den Bereich der hausärztlichen Versorgung eine Feststellung nach § 100 Abs. 1 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch getroffen hat, soll eine höhere finanzielle Förderung vorgesehen werden. Die Anzahl der zu fördernden Weiterbildungsstellen soll insgesamt mindestens 5.000 Stellen betragen."

3.
Folgender Absatz 5 wird angefügt:

„(5) In den Verträgen nach Absatz 2 kann auch vereinbart werden, dass

1.
die Fördermittel durch eine zentrale Stelle auf Landes- oder Bundesebene verwaltet werden,

2.
auch eine finanzielle Beteiligung an regionalen Projekten zur Förderung der Allgemeinmedizin erfolgt,

3.
in einem Förderungszeitraum nicht abgerufene Fördermittel in den darauffolgenden Förderzeitraum übertragen sowie überregional und unabhängig von der Art der Weiterbildungseinrichtung bereitgestellt werden."



 

Zitierungen von Artikel 4a GKV-OrgWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4a GKV-OrgWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GKV-OrgWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)
G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1211
Artikel 20 GKV-VSG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... vom 19. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3853), das zuletzt durch Artikel 4a des Gesetzes vom 15. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2426) geändert worden ist, tritt am Tag nach ...