Artikel 4b - Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)

Artikel 4b Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung


Artikel 4b wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2009 DEÜV § 42 (neu)

Der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2006 (BGBl. I S. 152), die zuletzt durch Artikel 11 Abs. 3 des Gesetzes vom 30. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2130) geändert worden ist, wird folgender Neunter Abschnitt angefügt:

 
„Neunter Abschnitt Beitragsnachweisverfahren für sonstige Beiträge

§ 42 Beitragsnachweisverfahren für sonstige Beiträge

§ 26 gilt entsprechend für Beitragszahlungen und Beitragsweiterleitungen nach § 252 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch."

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Zitierungen von Artikel 4b GKV-OrgWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4b GKV-OrgWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GKV-OrgWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2917, 2009 I S. 23; zuletzt geändert durch Artikel 2a G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939
Artikel 7 ArbMINAG Änderung von Verordnungen
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2006 (BGBl. I S. 152), die zuletzt durch Artikel 4b des Gesetzes vom 15. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2426) geändert worden ist, werden nach der ...


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