Diese Verordnung tritt am 1. September 2008 in Kraft. Die
Rückstands-Höchstmengenverordnung und die
Futtermittelverordnung gelten mit Ablauf des 28. Februar 2009 wieder in ihrer am 31. August 2008 maßgeblichen Fassung, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.