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§ 189 - Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)

Artikel 1 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586, 2587, 2009 I S. 1102; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Geltung ab 01.09.2009; FNA: 315-24 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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§ 189 Fachliche Äußerung



(1) Soll ein Minderjähriger als Kind angenommen werden, hat das Gericht eine fachliche Äußerung darüber einzuholen, ob das Kind und die Familie des Annehmenden für die Annahme geeignet sind.

(2) 1Die fachliche Äußerung ist von der Adoptionsvermittlungsstelle einzuholen, die das Kind vermittelt oder den Beratungsschein nach § 9a Absatz 2 des Adoptionsvermittlungsgesetzes ausgestellt hat. 2Ist keine Adoptionsvermittlungsstelle tätig geworden, ist eine fachliche Äußerung des Jugendamts einzuholen.

(3) Die fachliche Äußerung ist kostenlos abzugeben.

(4) Das Gericht hat der Adoptionsvermittlungsstelle, die das Kind vermittelt hat, die Entscheidung mitzuteilen.





 

Frühere Fassungen von § 189 FamFG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2021Artikel 2 Adoptionshilfe-Gesetz
vom 12.02.2021 BGBl. I S. 226

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 189 FamFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 189 FamFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FamFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 194 FamFG Anhörung des Jugendamts
... oder Angenommene minderjährig ist. Dies gilt nicht, wenn das Jugendamt nach § 189 eine fachliche Äußerung abgegeben hat. (2) Das Gericht hat dem ...
§ 195 FamFG Anhörung des Landesjugendamts (vom 01.04.2021)
... Jugendamt liegt, das nach § 194 Gelegenheit zur Äußerung erhält oder das nach § 189 eine fachliche Äußerung abgegeben hat. (2) Das Gericht hat dem ...
 
Zitat in folgenden Normen

Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
neugefasst durch B. v. 11.09.2012 BGBl. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2824
§ 50 SGB VIII Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten (vom 01.01.2023)
... der freiwilligen Gerichtsbarkeit), 3. Adoptionssachen (§ 188 Abs. 2, §§ 189 , 194, 195 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 105 FGG-RG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... freiwilligen Gerichtsbarkeit), 3. Adoptionssachen (§ 188 Abs. 2, §§ 189 , 194, 195 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der ...

Adoptionshilfe-Gesetz
G. v. 12.02.2021 BGBl. I S. 226
Artikel 2 AdHiG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
...  1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 189 wird wie folgt gefasst: „§ 189 Fachliche Äußerung". ... geändert: a) Die Angabe zu § 189 wird wie folgt gefasst: „ § 189 Fachliche Äußerung". b) Nach der Angabe zu § 196 wird folgende ... vor der Antragstellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hatte." 4. § 189 wird wie folgt gefasst: „§ 189 Fachliche Äußerung  ... im Ausland hatte." 4. § 189 wird wie folgt gefasst: „ § 189 Fachliche Äußerung (1) Soll ein Minderjähriger als Kind angenommen ...