interne Verweise§ 420 FamFG Anhörung; Vorführung ... anzuhören. Erscheint er zu dem Anhörungstermin nicht, kann abweichend von § 33 Abs. 3 seine sofortige Vorführung angeordnet werden. Das Gericht entscheidet hierüber ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Grundbuchordnung
neugefasst durch B. v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1114; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 192
§ 150 GBO (vom 01.03.2025) ... nicht zu prüfen. 5. Neben diesem Gesetz sind die Vorschriften der §§ 2 bis 85 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der ...
Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
G. v. 02.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 198
Artikel 4 ElAufÜbEG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ... angehört werden. Erscheint er nicht zu dem Anhörungstermin, kann abweichend von § 33 Absatz 3 seine sofortige Vorführung angeordnet werden. Das Gericht entscheidet hierüber durch ... anzuhören. Erscheint der Elternteil nicht zu dem Anhörungstermin, kann abweichend von § 33 Absatz 3 seine sofortige Vorführung angeordnet werden. Das Gericht entscheidet hierüber durch ... anzuhören. Erscheint der Antragsgegner nicht zu dem Anhörungstermin, kann abweichend von § 33 Absatz 3 seine sofortige Vorführung angeordnet werden. Das Gericht entscheidet hierüber durch ...
Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten
G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237
Zitate in aufgehobenen TitelnKostenordnung
G. v. 25.11.1935 RGBl. I S. 1371; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8530/v158013.htm