Die
Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 404-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom
11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3513), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die §§ 1, 7 und 11 werden aufgehoben.
- 2.
- In § 12 werden die Wörter des Scheidungsurteils" durch die Wörter der richterlichen Entscheidung über die Scheidung" ersetzt.
- 3.
- Die §§ 13 bis 17 werden aufgehoben.
- 4.
- In § 18 Abs. 1 Satz 1 werden die Angaben (§ 1)" und nach § 11" gestrichen.
- 5.
- Die §§ 18a, 20 und 23 werden aufgehoben.
- 6.
- In § 25 werden die Wörter §§ 1 bis 23 sinngemäß" durch die Wörter vorstehenden Vorschriften entsprechend" ersetzt.
G. v. 06.07.2009 BGBl. I S. 1696