Artikel 85 - FGG-Reformgesetz (FGG-RG)

G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586 (Nr. 61); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Geltung ab 01.09.2009, abweichend siehe Artikel 112; FNA: 315-24/1 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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Artikel 85 Änderung des Gesetzes über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden


Artikel 85 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. September 2009 KastrG § 6, § 7

Das Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden vom 15. August 1969 (BGBl. I S. 1143), zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 6 des Gesetzes vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 164), wird wie folgt geändert:

1.
§ 6 wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„§ 6 Genehmigung des Betreuungsgerichts".

b)
In Satz 1 wird das Wort „Vormundschaftsgerichts" durch das Wort „Betreuungsgerichts" ersetzt.

c)
In Satz 2 wird das Wort „Vormundschaftsgericht" durch das Wort „Betreuungsgericht" ersetzt.

d)
In Satz 3 werden die Wörter „Die Verfügung, durch die" durch die Wörter „Der Beschluss, durch den" ersetzt.

2.
In § 7 Nr. 2 wird das Wort „Vormundschaftsgericht" durch das Wort „Betreuungsgericht" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 85 FGG-RG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 85 FGG-RG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FGG-RG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
G. v. 04.11.2016 BGBl. I S. 2460
Artikel 2 50. StrÄndG Folgeänderungen
... und andere Behandlungsmethoden vom 15. August 1969 (BGBl. I S. 1143), das zuletzt durch Artikel 85 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird die Angabe ...


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