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Artikel 7 - Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)

Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung


Artikel 7 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 30. Juni 2009 UVPG Anlage 3, § 2, § 14d, § 14o, § 16, § 25, Anlage 2

Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470), wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 16 wie folgt gefasst:

„Raumordnungspläne; Raumordnungsverfahren".

1a.
In § 2 Abs. 3 Nr. 2 wird nach der Angabe „§§ 15 und 16" die Angabe „Abs. 1 bis 3" eingefügt.

2.
§ 14d wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 2 wird hinter dem Wort „Baugesetzbuchs" die Angabe „sowie § 9 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes" eingefügt.

b)
In Absatz 2 werden die Wörter „den Bereichen Wasserhaushalt und Raumordnung" durch die Wörter „dem Bereich Wasserhaushalt" ersetzt.

c)
Absatz 3 wird aufgehoben.

3.
§ 14o wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden die Wörter „den Bereichen Wasserhaushalt sowie Raumordnung" durch die Wörter „dem Bereich Wasserhaushalt" ersetzt.

b)
Satz 2 wird aufgehoben.

c)
Der bisherige Satz 3 wird Satz 2.

4.
§ 16 wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„Raumordnungspläne; Raumordnungsverfahren".

b)
Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 angefügt:

„(4) Besteht für die Aufstellung eines Raumordnungsplans nach diesem Gesetz eine Verpflichtung zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung, wird hierfür eine Umweltprüfung einschließlich der Überwachung nach den Vorschriften des Raumordnungsgesetzes durchgeführt."

5.
§ 25 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 7 Satz 3 wird aufgehoben.

b)
Absatz 9 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„§ 16 Abs. 4 dieses Gesetzes sowie § 28 Abs. 1 und 3 des Raumordnungsgesetzes bleiben unberührt."

6.
Nummer 2.3.8 der Anlage 2 wird wie folgt gefasst:

„Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Raumordnungsgesetzes,".

7.
Die Anlage 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1.5 wird die Angabe „den §§ 8 und 9" durch die Angabe „§ 8" ersetzt.

b)
Nummer 1.6 wird wie folgt gefasst:

„Raumordnungsplanungen des Bundes nach § 17 Abs. 2 und 3 des Raumordnungsgesetzes".



 

Zitierungen von Artikel 7 GeROG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 GeROG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GeROG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
B. v. 24.02.2010 BGBl. I S. 94
Bekanntmachung UVPGNB
... 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470), 8. den am 30. Juni 2009 in Kraft getretenen Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), 9. den am 1. März 2010 in ...

Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2542
Artikel 2 BNatSchNG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
... Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) geändert worden ist, wird wie folgt ...