(1) Die Ausbildung wird wie folgt durchgeführt:
- 1.
- Einführungslehrgang Ausbildungsbehörde 2 Monate,
- 2.
- Praktikum I Bundesbehörde 8 Monate,
- 3.
- Praktikum II
- a)
- Kommunalbehörde 3 Monate,
- b)
- Bundesbehörde 6 Monate und
- 4.
- Abschlusslehrgang Ausbildungsbehörde 5 Monate.
(2) Begleitend zum Praktikum I werden praxisbezogene Lehrveranstaltungen durchgeführt.
(3) Das Praktikum I schließt mit der Zwischenprüfung, deren Bestehen Voraussetzung für die Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes ist.
(4) Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Laufbahnprüfung.