(1) Die praxisbezogenen Lehrveranstaltungen betragen 334 Lehrstunden und haben zum Ziel, die in der fachtheoretischen Ausbildung und in den Praktika gewonnenen Kenntnisse in enger Beziehung zur Praxis zu vertiefen. Die Lehrveranstaltungen und der praktische Einsatz am Arbeitsplatz werden aufeinander abgestimmt.
(2) Fachgebiete der praxisbezogenen Lehrveranstaltungen sind:
- 1.
- staatliche Ordnung und Zusammenhänge des öffentlichen Lebens,
- 2.
- Verwaltungsrecht,
- 3.
- Bürgerliches Recht,
- 4.
- Organisation der Bundesverwaltung, Innere Organisation und Geschäftsverkehr, Informationsverarbeitung,
- 5.
- Registraturwesen,
- 6.
- Öffentliches Dienstrecht, insbesondere
- a)
- Besoldungsrecht,
- b)
- Beihilferecht,
- c)
- Reise- und Umzugskostenrecht,
- d)
- tarifliche Vergütung und Entlohnung,
- e)
- allgemeines Beamtenrecht,
- 7.
- Öffentliche Finanzwirtschaft, insbesondere
- a)
- Haushalts- und Rechnungswesen,
- b)
- Kassenrecht,
- c)
- Kosten- und Leistungsrechnung,
- 8.
- Verwaltungsrechnen und
- 9.
- Kommunikation und Kooperation.
Ein gesonderter Lehrplan bestimmt die Lernziele und Lerninhalte der Lehrfächer und die Stundenzahlen.
(3) Die praxisbezogenen Lehrveranstaltungen werden während des Praktikums I beim Bundesverwaltungsamt durchgeführt.