§ 2 Begriffsbestimmungen
1Im Sinne dieses Gesetzes
- 1.
- sind Düngemittel: Stoffe, ausgenommen Kohlendioxid und Wasser, die dazu bestimmt sind,
- a)
- Nutzpflanzen Nährstoffe zuzuführen, um ihr Wachstum zu fördern, ihren Ertrag zu erhöhen oder ihre Qualität zu verbessern, oder
- b)
- die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten oder zu verbessern;
- 2.
- sind Wirtschaftsdünger: Düngemittel, die
- a)
- als tierische Ausscheidungen
- aa)
- bei der Haltung von Tieren zur Erzeugung von Lebensmitteln oder
- bb)
- bei der sonstigen Haltung von Tieren in der Landwirtschaft oder
- b)
- als pflanzliche Stoffe im Rahmen der pflanzlichen Erzeugung oder in der Landwirtschaft,
auch in Mischungen untereinander oder nach aerober oder anaerober Behandlung, anfallen oder erzeugt werden;
- 3.
- ist Festmist: Wirtschaftsdünger aus tierischen Ausscheidungen, auch mit Einstreu, insbesondere Stroh, Sägemehl, Torf oder anderes pflanzliches Material, das im Rahmen der Tierhaltung zugefügt worden ist, oder mit Futterresten vermischt, dessen Trockensubstanzgehalt 15 vom Hundert übersteigt;
- 4.
- ist Gülle: Wirtschaftsdünger aus allen tierischen Ausscheidungen, auch mit geringen Mengen Einstreu oder Futterresten oder Zugabe von Wasser, dessen Trockensubstanzgehalt 15 vom Hundert nicht übersteigt;
- 5.
- ist Jauche: Wirtschaftsdünger aus tierischen Ausscheidungen, bei dem es sich um ein Gemisch aus Harn und ausgeschwemmten feinen Bestandteilen des Kotes oder der Einstreu sowie von Wasser handelt; Jauche kann in geringem Umfang Futterreste sowie Reinigungs- und Niederschlagswasser enthalten;
- 6.
- sind Bodenhilfsstoffe: Stoffe ohne wesentlichen Nährstoffgehalt sowie Mikroorganismen, die dazu bestimmt sind,
- a)
- die biologischen, chemischen oder physikalischen Eigenschaften des Bodens zu beeinflussen, um die Wachstumsbedingungen für Nutzpflanzen zu verbessern oder
- b)
- die symbiotische Bindung von Stickstoff zu fördern;
- 7.
- sind Pflanzenhilfsmittel: Stoffe ohne wesentlichen Nährstoffgehalt, die dazu bestimmt sind, auf Pflanzen biologisch oder chemisch einzuwirken, um einen pflanzenbaulichen, produktionstechnischen oder anwendungstechnischen Nutzen zu erzielen, soweit sie nicht Pflanzenstärkungsmittel im Sinne des § 2 Nummer 10 des Pflanzenschutzgesetzes sind;
- 8.
- sind Kultursubstrate: Stoffe, die dazu bestimmt sind, Nutzpflanzen als Wurzelraum zu dienen und die dazu in Böden eingebracht, auf Böden aufgebracht oder in bodenunabhängigen Anwendungen genutzt werden;
- 9.
- ist Herstellen: das Gewinnen, Behandeln, Verarbeiten, Mischen oder sonstige Aufbereiten von Stoffen nach den Nummern 1 und 6 bis 8;
- 10.
- ist Inverkehrbringen: das Anbieten, Vorrätighalten zur Abgabe, Feilhalten und jedes Abgeben von Stoffen nach Satz 1 Nr. 1 und 6 bis 8 an andere;
- 11.
- ist gewerbsmäßig: Tätigkeit im Rahmen eines Gewerbes oder sonst zu Erwerbszwecken.
2Dem Inverkehrbringen im Sinne des Satzes 1 Nr. 10 stehen das Verbringen in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zur Abgabe an andere sowie die Abgabe zwischen Mitgliedern innerhalb von Personenvereinigungen gleich.
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Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 3 DüG Anwendung (vom 27.06.2020) ... Stoffe nach § 2 Nr. 1 und 6 bis 8 dürfen nur angewandt werden, soweit sie 1. einem durch einen unmittelbar geltenden ... oder hergestellt worden sind. Abweichend von Satz 1 Nummer 2 dürfen Stoffe nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 angewendet werden, wenn diese 1. in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen ... Rechtsverordnung auf Grund des Absatzes 4 auch in Verbindung mit Absatz 5 dürfen Stoffe nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 vorbehaltlich des Absatzes 3 nur nach guter fachlicher Praxis angewandt werden. ... Rechtsverordnung auf Grund des Absatzes 4 auch in Verbindung mit Absatz 5 dürfen Stoffe nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 unbeschadet des Absatzes 2 nur so angewandt werden, dass durch die Anwendung die Gesundheit von ... durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anwendung von Stoffen nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 näher zu bestimmen. In Rechtsverordnungen nach Satz 1 können insbesondere ... über 1. Zeiträume, in denen das Aufbringen bestimmter Stoffe nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 auf landwirtschaftlichen Flächen verboten ist, 2. flächen- oder ... oder betriebsbezogene Obergrenzen für das Aufbringen von Nährstoffen aus Stoffen nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 , 3. das Aufbringen von Stoffen nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 auf stark geneigten ... aus Stoffen nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8, 3. das Aufbringen von Stoffen nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 auf stark geneigten landwirtschaftlichen Flächen, 4. das Aufbringen von Stoffen ... stark geneigten landwirtschaftlichen Flächen, 4. das Aufbringen von Stoffen nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 auf wassergesättigten, überschwemmten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden, ... schneebedeckten Böden, 5. die Bedingungen für das Aufbringen von Stoffen nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 auf landwirtschaftlichen Flächen in der Nähe von Wasserläufen, 6. die ... zugeführten Nährstoffen, 7. die Aufzeichnungen der Anwendung von Stoffen nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 sowie die Vorlage-, Melde- und Mitteilungspflichten der Anwender, 8. die Technik und ... der Anwender, 8. die Technik und die Verfahren zum Aufbringen von Stoffen nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 , 9. die Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger und Düngemittel, bei ...
§ 4 DüG Mitwirkungshandlungen (vom 16.05.2017) ... sowie des Herstellens, des Beförderns, der Übernahme oder des Lagerns von Stoffen nach § 2 Nr. 1 und 6 bis 8 , soweit dies erforderlich ist, um die Einhaltung des § 3 Absatz 1, 2 und 3, auch in ...
§ 5 DüG Inverkehrbringen (vom 22.03.2012) ... Stoffe nach § 2 Nr. 1 und 6 bis 8, die nicht als „EG-Düngemittel" bezeichnet sind, dürfen nur ... und den Naturhaushalt nicht gefährden. Abweichend von Satz 1 dürfen Stoffe nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 in den Verkehr gebracht werden, wenn diese 1. in einem anderen ... Inverkehrbringen zu bestimmen, 2. das Inverkehrbringen bestimmter Stoffe nach § 2 Nr. 1 und 6 bis 8 zu verbieten oder zu beschränken oder 3. vorzuschreiben, dass ... ferner 1. vorgeschrieben werden, dass der Hersteller eines Stoffes nach § 2 Nr. 1 und 6 bis 8 Aufzeichnungen zu erstellen hat über a) die Zusammensetzung des ...
§ 7 DüG Kennzeichnung, Verpackung (vom 22.03.2012) ... soweit dies zu den in § 1 genannten Zwecken erforderlich ist, für Stoffe nach § 2 Nr. 1 und 6 bis 8 Art und Umfang der Kennzeichnung zu regeln. In Rechtsverordnungen nach Satz 1 ...
§ 11a DüG Umgang mit Nährstoffen im Betrieb, Nährstoffsteuerung (vom 27.06.2020) ... weit wie möglich vermieden werden. Die Vorschriften über die Anwendung der in § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 genannten Stoffe nach § 3 Absatz 1 bis 3 und einer auf Grund des § 3 Absatz 4 auch in ... die 1. dem Betrieb zugeführt werden, insbesondere durch Stoffe nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 , Futtermittel, Saatgut einschließlich Pflanzgut und Vermehrungsmaterial, landwirtschaftliche ... Anbau von Leguminosen, 2. vom Betrieb abgegeben werden, insbesondere durch Stoffe nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 , tierische und pflanzliche Erzeugnisse sowie landwirtschaftliche Nutztiere. ...
§ 13 DüG Behördliche Anordnungen (vom 16.05.2017) ... in den Verkehr gebracht werden, 3. vorübergehend verbieten, dass ein Stoff nach § 2 Nr. 1 oder 6 bis 8 in den Verkehr gebracht oder angewendet wird, bis das Ergebnis der Untersuchung einer entnommenen ... oder, falls erforderlich, anordnen, mit der verhindert werden soll, dass ein Stoff nach § 2 Nr. 1 oder 6 bis 8 , der den Verbraucher noch nicht erreicht hat, auch durch andere Wirtschaftsbeteiligte weiter in ... wird (Rücknahme), oder die auf die Rückgabe eines in den Verkehr gebrachten Stoffes nach § 2 Nr. 1 oder 6 bis 8 abzielt, der den Verbraucher oder den Verwender bereits erreicht hat oder erreicht haben ...
Zitat in folgenden NormenAtomgesetz
neugefasst durch B. v. 15.07.1985 BGBl. I S. 1565; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 04.12.2022 BGBl. I S. 2153
§ 2 AtG Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2022) ... Medizinprodukten, Pflanzenschutzmitteln, Schädlingsbekämpfungsmitteln, Stoffen nach § 2 Nummer 1 bis 8 des Düngegesetzes oder Konsumgütern oder deren Aktivierung festlegen, in welchen Fällen die Aktivität ...
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Artikel 1 G. v. 17.03.1998 BGBl. I S. 502; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 25.02.2021 BGBl. I S. 306
§ 3 BBodSchG Anwendungsbereich (vom 31.12.2018) ... über das Aufbringen von Abfällen zur Verwertung als Düngemittel im Sinne des § 2 des Düngegesetzes und der hierzu auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des bis zum 1. Juni 2012 geltenden ...
Düngemittel-Probenahme- und Analyseverordnung
neugefasst durch B. v. 27.07.2006 BGBl. I S. 1822; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 06.02.2009 BGBl. I S. 153
§ 2 DüngMProbV Begriffsbestimmungen (vom 07.02.2009) ... Sinne dieser Verordnung ist 1. eine Partie: die Menge eines in § 2 Satz 1 Nr. 1 bis 7 des Düngegesetzes bezeichneten Stoffes, die sich nach ihrer ...
§ 6 DüngMProbV Anzahl und Umfang der erforderlichen Sammelproben (vom 07.02.2009) ... neigen, die Einzelproben aus ruhendem Gut entnommen werden, 2. bei den in § 2 Satz 1 Nr. 5 bis 7 des Düngegesetzes bezeichneten Stoffen, die zur Entmischung neigen, die ... neigen, die Einzelproben aus ruhendem Gut entnommen werden, 3. bei den in § 2 Satz 1 Nr. 1 bis 7 des Düngegesetzes bezeichneten Stoffen Anforderungen an die ...
§ 9 DüngMProbV Behandlung der Endproben (vom 07.02.2009) ... 2. Nummer des Probenahmeprotokolls, 3. bei Düngemitteln im Sinne des § 2 Satz 1 Nr. 1 des Düngegesetzes die Typenbezeichnung, bei sonstigen Stoffen die Bezeichnung ... 1 des Düngegesetzes die Typenbezeichnung, bei sonstigen Stoffen die Bezeichnung nach § 2 Satz 1 Nr. 2 bis 7 des Düngegesetzes. Die Kennzeichnung der Probe muß von ...
§ 10 DüngMProbV Probenahmeprotokoll (vom 07.02.2009) ... in dem die Probe entnommen wird, 4. bei Düngemitteln im Sinne des § 2 Satz 1 Nr. 1 des Düngegesetzes die Typenbezeichnung, bei sonstigen Stoffen die Bezeichnung ... 1 des Düngegesetzes die Typenbezeichnung, bei sonstigen Stoffen die Bezeichnung nach § 2 Satz 1 Nr. 2 bis 7 des Düngegesetzes, 5. bei Düngemitteln im Sinne des § ... Satz 1 Nr. 2 bis 7 des Düngegesetzes, 5. bei Düngemitteln im Sinne des § 2 Satz 1 Nr. 1 des Düngegesetzes die verpflichtend vorgeschriebenen Angaben zur Kennzeichnung ...
Düngemittelverordnung (DüMV)
V. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2482; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 02.10.2019 BGBl. I S. 1414
§ 1 DüMV Begriffsbestimmungen (vom 06.06.2015) ... entscheiden, 4. Nebenbestandteile: Teilmengen in Stoffen im Sinne des § 2 Nummer 1 bis 8 des Düngegesetzes, soweit diese a) in Düngemitteln keine ...
Anlage 2 DüMV (zu § 1 Nummer 11, § 3 Absatz 1 und 2, § 4 Absatz 1 und 2, § 6 Absatz 1, 2, 5, 6 und 7, § 8 Absatz 3 und 4, § 10) Tabellen (vom 10.10.2019) ... ermöglichen. Eine darauf folgende Verwertung zur Ver- wendung als Stoff nach § 2 Düngegesetz , ausgenommen zum selben Zweck, ist nicht zulässig." ... ist ab dem 1.1.2019 eine darauf folgende Ver- wertung zur Verwendung als Stoff nach § 2 Dünge- gesetz, ausgenommen zum selben Zweck, nicht zuläs- sig. ... Dieses Produkt enthält synthetische Polymere. Stoffe nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 des Dün- gegesetzes, die synthetische Polymere enthalten, dürfen auf derselben ... ermöglichen. Eine darauf folgende Verwertung zur Verwendung als Stoff nach § 2 Düngegesetz , ausgenommen zum sel- ben Zweck, ist nicht zulässig." ... ermöglichen. Eine darauf folgende Verwertung zur Ver- wendung als Stoff nach § 2 Düngegesetz , ausgenommen zum selben Zweck, ist nicht zulässig." ... ist ab dem 1.1.2019 eine darauf folgende Ver- wertung zur Verwendung als Stoff nach § 2 Dünge- gesetz, ausgenommen zum selben Zweck, nicht zulässig. Zur ... Dieses Produkt oder Material enthält syntheti- sche Polymere. Stoffe nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 des Düngegesetzes, die synthetische Polymere enthalten, dürfen auf ... ermöglichen. Eine da- rauf folgende Verwertung zur Verwendung als Stoff nach § 2 Düngegesetz , ausgenommen zum selben Zweck, ist nicht zulässig." ... er- möglichen. Eine darauf folgende Verwer- tung zur Verwendung als Stoff nach § 2 Düngegesetz ist nicht zulässig." ... ermöglichen. Eine darauf folgende Verwertung zur Verwendung als Stoff nach § 2 Düngegesetz ist nicht zulässig." 8.2.9 Polymere, synthe- ... ist ab dem 1.1.2019 eine darauf folgende Ver- wertung zur Verwendung als Stoff nach § 2 Dünge- gesetz, ausgenommen zum selben Zweck, nicht zulässig. ... Dieses Produkt enthält synthetische Polymere. Stoffe nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 des Dün- gegesetzes, die synthetische Polymere enthal- ten, dürfen auf ... ermöglichen. Eine da- rauf folgende Verwertung zur Verwendung als Stoff nach § 2 Düngegesetz , ausgenommen zum selben Zweck, ist nicht zulässig." ... Nur unvermeidbare Anteile im Rahmen der Herstellung von Stoffen nach § 2 des Düngegesetzes. Für Schadstoffe siehe auch Maßgaben nach ... 10.1 Angaben, die den Stoff gemäß § 2 Düngegesetz wesentlich charakterisieren 10.1.1 Typenbezeichnung und ... als Wirtschaftsdünger, Bodenhilfsstoff, Kultursubstrat oder Pflanzenhilfsmittel nach § 2 Düngegesetz. 3. Bei Kalken darf ab einem Gehalt ...
Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
Artikel 1 V. v. 27.09.2017 BGBl. I S. 3465; zuletzt geändert durch Artikel 137 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 1 AbfKlärV Anwendungsbereich ... Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost zur Verwertung als Stoff nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 des Düngegesetzes vom 9. Januar 2009 (BGBl. I S. 54, 136), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Mai 2017 ...
Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV)
Artikel 1 V. v. 14.12.2017 BGBl. I S. 3942, 2018 I S. 360; zuletzt geändert durch Artikel 98 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 2 StoffBilV Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2024) ... werden; 2. Nährstoffzufuhr: Summe der dem Betrieb durch Stoffe nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 des Düngegesetzes , Futtermittel, Saatgut einschließlich Pflanzgut und Vermehrungsmaterial, landwirtschaftliche ... 3. Nährstoffabgabe: Summe der vom Betrieb durch Stoffe nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 des Düngegesetzes , Futtermittel, Saatgut einschließlich Pflanzgut und Vermehrungsmaterial, pflanzliche und ...
Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Artikel 1 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
§ 3 StrlSchG Begriff der radioaktiven Stoffe ... Medizinprodukten, Pflanzenschutzmitteln, Schädlingsbekämpfungsmitteln, Stoffen nach § 2 Satz 1 Nummer 1 bis 8 des Düngegesetzes oder Konsumgütern oder deren Aktivierung festlegen, in welchen Fällen die Aktivität ...
§ 4 StrlSchG Tätigkeiten, Tätigkeitsarten ... Sinne des Pflanzenschutzgesetzes, von Schädlingsbekämpfungsmitteln und von Stoffen nach § 2 Satz 1 Nummer 1 bis 8 des Düngegesetzes sowie die Aktivierung der vorgenannten Produkte und 10. Handlungen, die, ohne unter die ...
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Artikel 1 V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034, 2036, 2021 I S. 5261; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
Anlage 3 StrlSchV (zu den §§ 5, 5a, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 96) Genehmigungsfreie Tätigkeiten (vom 16.01.2024) ... von Pflanzenschutzmitteln im Sinne des § 2 des Pflanzenschutzgesetzes und von Stoffen nach § 2 Satz 1 Nummer 1 bis 8 des Düngegesetzes , deren Herstellung nach § 40 des Strahlenschutzgesetzes oder deren Verbringung nach § 42 ... § 5a ist der Zusatz von Kalium-40 als natürlich vorkommendes Radionuklid zu Stoffen nach § 2 Satz 1 Nummer 1 bis 8 des Düngegesetzes vom 9. Januar 2009 (BGBl. I S. 54, 136), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 13 des Gesetzes vom ...
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
V. v. 18.04.2017 BGBl. I S. 905; zuletzt geändert durch Artikel 256 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 2 AwSV Begriffsbestimmungen ... von 1. Wirtschaftsdünger, insbesondere Gülle oder Festmist, im Sinne des § 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4 des Düngegesetzes , 2. Jauche im Sinne des § 2 Satz 1 Nummer 5 des Düngegesetzes, 3. ... Sinne des § 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4 des Düngegesetzes, 2. Jauche im Sinne des § 2 Satz 1 Nummer 5 des Düngegesetzes , 3. tierischen Ausscheidungen nicht landwirtschaftlicher Herkunft, auch in Mischung mit ...
§ 3 AwSV Grundsätze ... 1. Wirtschaftsdünger, insbesondere Gülle oder Festmist, im Sinne des § 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4 des Düngegesetzes , 2. Jauche im Sinne des § 2 Satz 1 Nummer 5 des Düngegesetzes, 3. ... Sinne des § 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4 des Düngegesetzes, 2. Jauche im Sinne des § 2 Satz 1 Nummer 5 des Düngegesetzes , 3. tierische Ausscheidungen nicht landwirtschaftlicher Herkunft, auch in Mischung mit ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBerichtigung des Düngegesetzes
B. v. 28.01.2009 BGBl. I S. 136
Berichtigung DüGBer ... vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, sind beachtet worden." 2. § 2 Satz 1 ist wie folgt zu fassen: „Im Sinne dieses Gesetzes 1. sind ...
Erstes Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 05.05.2017 BGBl. I S. 1068
Artikel 1 1. DüGuaÄndG Änderung des Düngegesetzes ... zu vermeiden,". b) Die bisherige Nummer 4 wird Nummer 5. 2. § 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 4 wird nach dem Wort „aus" das ... Rechtsverordnung auf Grund des Absatzes 4 auch in Verbindung mit Absatz 5 dürfen Stoffe nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 vorbehaltlich des Absatzes 3 nur nach guter fachlicher Praxis angewandt werden." ... Rechtsverordnung auf Grund des Absatzes 4 auch in Verbindung mit Absatz 5 dürfen Stoffe nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 unbeschadet des Absatzes 2 nur so angewandt werden, dass durch die Anwendung die Gesundheit von ... durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anwendung von Stoffen nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 näher zu bestimmen. In Rechtsverordnungen nach Satz 1 können insbesondere ... über 1. Zeiträume, in denen das Aufbringen bestimmter Stoffe nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 auf landwirtschaftlichen Flächen verboten ist, 2. flächen- oder ... oder betriebsbezogene Obergrenzen für das Aufbringen von Nährstoffen aus Stoffen nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 , 3. das Aufbringen von Stoffen nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 auf stark geneigten ... aus Stoffen nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8, 3. das Aufbringen von Stoffen nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 auf stark geneigten landwirtschaftlichen Flächen, 4. das Aufbringen von Stoffen ... stark geneigten landwirtschaftlichen Flächen, 4. das Aufbringen von Stoffen nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 auf wassergesättigten, überschwemmten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden, ... Böden, 5. die Bedingungen für das Aufbringen von Stoffen nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 auf landwirtschaftlichen Flächen in der Nähe von Wasserläufen, 6. die ... Nährstoffen, 7. die Aufzeichnungen der Anwendung von Stoffen nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 sowie die Vorlage-, Melde- und Mitteilungspflichten der Anwender, 8. die Technik und ... der Anwender, 8. die Technik und die Verfahren zum Aufbringen von Stoffen nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 , 9. die Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger und Düngemittel, bei ... Umwelt so weit wie möglich vermieden werden. Die Vorschriften über die Anwendung der in § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 genannten Stoffe nach § 3 Absatz 1 bis 3 und einer auf Grund des § 3 Absatz 4 auch in ... die 1. dem Betrieb zugeführt werden, insbesondere durch Stoffe nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 , Futtermittel, Saatgut einschließlich Pflanzgut und Vermehrungsmaterial, landwirtschaftliche ... Anbau von Leguminosen, 2. vom Betrieb abgegeben werden, insbesondere durch Stoffe nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 , tierische und pflanzliche Erzeugnisse sowie landwirtschaftliche Nutztiere. In ...
Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes und des Düngegesetzes
G. v. 17.06.2009 BGBl. I S. 1284
Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes, des Saatgutverkehrsgesetzes und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
G. v. 15.03.2012 BGBl. I S. 481
Artikel 1 DüGuaÄndG Änderung des Düngegesetzes ... angefügt: „Abweichend von Satz 1 Nummer 2 dürfen Stoffe nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 angewendet werden, wenn diese 1. in einem anderen Mitgliedstaat ... Sätze ersetzt: „Abweichend von Satz 1 dürfen Stoffe nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 in den Verkehr gebracht werden, wenn diese 1. in einem anderen ...
Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212, 1474
Artikel 5 KrWAbfRNOG Folgeänderungen (vom 01.06.2012) ... über das Aufbringen von Abfällen zur Verwertung als Düngemittel im Sinne des § 2 des Düngegesetzes und der hierzu auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des bis zum ...
Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes
G. v. 06.02.2012 BGBl. I S. 148, 1281
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1634, 2255
Gesetz zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
G. v. 06.10.2011 BGBl. I S. 1986
Verordnung zur Änderung von Bußgeldvorschriften des Düngemittelrechts und der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung
V. v. 06.02.2009 BGBl. I S. 153
Artikel 3 DüBußGuaÄndV Änderung der Düngemittel-Probenahme- und Analyseverordnung ... „§ 1 Nr. 1 bis 5 des Düngemittelgesetzes" durch die Angabe „§ 2 Satz 1 Nr. 1 bis 7 des Düngegesetzes" ersetzt. 3. In § 6 Abs. 1 Nr. 2 ... „§ 1 Nr. 3 bis 5 des Düngemittelgesetzes" durch die Angabe „§ 2 Satz 1 Nr. 5 bis 7 des Düngegesetzes" ersetzt. 4. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. ... 1 Nr. 3 wird wie folgt gefasst: „3. bei Düngemitteln im Sinne des § 2 Satz 1 Nr. 1 des Düngegesetzes die Typenbezeichnung, bei sonstigen Stoffen die Bezeichnung ... 1 des Düngegesetzes die Typenbezeichnung, bei sonstigen Stoffen die Bezeichnung nach § 2 Satz 1 Nr. 2 bis 7 des Düngegesetzes." 5. § 10 Abs. 1 wird wie folgt ... Nummer 4 wird wie folgt gefasst: „4. bei Düngemitteln im Sinne des § 2 Satz 1 Nr. 1 des Düngegesetzes die Typenbezeichnung, bei sonstigen Stoffen die Bezeichnung ... 1 des Düngegesetzes die Typenbezeichnung, bei sonstigen Stoffen die Bezeichnung nach § 2 Satz 1 Nr. 2 bis 7 des Düngegesetzes,". b) In Nummer 5 wird die Angabe ... „§ 1 Nr. 1 oder 2a des Düngemittelgesetzes" durch die Angabe „§ 2 Satz 1 Nr. 1 des Düngegesetzes" ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung
V. v. 10.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 8
Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2053
Zweite Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung
V. v. 12.04.2017 BGBl. I S. 859
Artikel 1 2. DüMVÄndV ... ab dem 1.1.2019 eine darauf folgende Ver- wertung zur Verwendung als Stoff nach § 2 Dünge- gesetz, ausgenommen zum selben Zweck, nicht zuläs- sig. ... Dieses Produkt enthält synthetische Polymere. Stoffe nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 des Dün- gegesetzes, die synthetische Polymere enthalten, dürfen auf ... ermöglichen. Eine darauf folgende Verwertung zur Verwendung als Stoff nach § 2 Düngegesetz , ausgenommen zum sel- ben Zweck, ist nicht zulässig."" ...
Zitate in aufgehobenen TitelnErneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Artikel 1 G. v. 25.10.2008 BGBl. I S. 2074; aufgehoben durch Artikel 23 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
Artikel 1 G. v. 27.09.1994 BGBl. I S. 2705; aufgehoben durch Artikel 6 Abs. 1 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212
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