§ 4 Mitwirkungshandlungen
Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zu erlassen über Aufzeichnungs-, Melde-, Mitteilungs- oder Aufbewahrungspflichten bezüglich des Inverkehrbringens einschließlich des Vermittelns sowie des Herstellens, des Beförderns, der Übernahme oder des Lagerns von Stoffen nach
§ 2 Nr. 1 und 6 bis 8, soweit dies erforderlich ist, um die Einhaltung des
§ 3 Absatz 1, 2 und 3, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 4 auch in Verbindung mit Absatz 5, sicherzustellen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 12 DüG Überwachung, Datenübermittlung (vom 01.01.2024) ... 3 Absatz 1 bis 3 und der auf Grund des § 3 Absatz 4 auch in Verbindung mit Absatz 5 und des § 4 , jeweils auch in Verbindung mit § 15 Absatz 5, erlassenen Rechtsverordnungen übermitteln ... abgleichen, die sie nach diesem Gesetz oder den auf Grund des § 3 Absatz 4 oder 5 und des § 4 , jeweils auch in Verbindung mit § 15 Absatz 5, erlassenen Rechtsverordnungen erhoben, ...
§ 14 DüG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2023) ... Absatz 5 Satz 1 oder 2 Nummer 1, oder nach § 11 Absatz 3 Nummer 7 oder 8, d) nach § 4 , auch in Verbindung mit § 15 Absatz 5 Satz 1 oder 2 Nummer 1, e) nach § 5 ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Düngeverordnung (DüV)Artikel 1 V. v. 26.05.2017 BGBl. I S. 1305; zuletzt geändert durch Artikel 32 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von WirtschaftsdüngerV. v. 21.07.2010 BGBl. I S. 1062; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 V. v. 28.04.2020 BGBl. I S. 846
Sonstige
Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer VorschriftenV. v. 28.04.2020 BGBl. I S. 846
Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim DüngenV. v. 26.05.2017 BGBl. I S. 1305
Zitat in folgenden NormenDüngeverordnung (DüV)
Artikel 1 V. v. 26.05.2017 BGBl. I S. 1305; zuletzt geändert durch Artikel 32 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 05.05.2017 BGBl. I S. 1068
Artikel 1 1. DüGuaÄndG Änderung des Düngegesetzes ... auf denen die getroffene Entscheidung beruht, zu unterrichten." 5. § 4 wird wie folgt geändert: a) Das Wort „Inverkehrbringens," wird durch ... 3 Absatz 1 bis 3 und der auf Grund des § 3 Absatz 4 auch in Verbindung mit Absatz 5 und des § 4 , jeweils auch in Verbindung mit § 15 Absatz 6, erlassenen Rechtsverordnungen übermitteln ... abgleichen, die sie nach diesem Gesetz oder den auf Grund des § 3 Absatz 4 oder 5 und des § 4 , jeweils auch in Verbindung mit § 15 Absatz 6, erlassenen Rechtsverordnungen erhoben, ...
Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und des Düngegesetzes
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2539
Artikel 2 RiFlEtikettGuaÄndG Änderung des Düngegesetzes ... 4 des Düngegesetzes vom 9. Januar 2009 (BGBl. I S. 54, 136), das durch Artikel 2 des Gesetzes ... geändert: 1. Die Bezeichnung wird wie folgt gefasst: „§ 4 Mitwirkungshandlungen". 2. Die Wörter „der Abgabe und des ...
Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
V. v. 28.04.2020 BGBl. I S. 846
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