Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.03.2023 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Verordnung zur Durchführung des gemeinschaftlichen Hopfenrechts (HopfDV k.a.Abk.)

V. v. 27.01.2009 BGBl. I S. 152 (Nr. 6); aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 09.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 61
Geltung ab 07.02.2009; FNA: 7821-2-2 Wein-, Hopfen- und Tabakbau
| |
Eingangsformel
§ 1 Zertifizierungstermin
§ 2 Ordnungswidrigkeiten
§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 2 Absatz 4 und des § 3 Absatz 3 des Hopfengesetzes vom 21. Oktober 1996 (BGBl. I S. 1530), von denen § 2 Absatz 4 durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Juli 2008 (BGBl. I S. 1106) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

*)
Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.7.1998, S. 37), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, sind beachtet worden.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 1 Zertifizierungstermin



Der Endtermin für die Zertifizierung von Rohhopfen nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1850/2006 der Kommission vom 14. Dezember 2006 mit Durchführungsbestimmungen für die Zertifizierung von Hopfen und Hopfenerzeugnissen (ABl. L 355 vom 15.12.2006, S. 72) ist der 15. November des jeweiligen Erntejahres.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 2 Ordnungswidrigkeiten



Ordnungswidrig im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 2 des Hopfengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
entgegen Artikel 117 Absatz 4 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über die gemeinsame Marktorganisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 510/2008 der Kommission vom 6. Juni 2008 (ABl. L 149 vom 7.6.2008, S. 61) geändert worden ist, ein Erzeugnis ohne Bescheinigung in den Verkehr bringt oder ausführt,

2.
gegen die Verordnung (EG) Nr. 1850/2006 der Kommission vom 14. Dezember 2006 mit Durchführungsbestimmungen für die Zertifizierung von Hopfen und Hopfenerzeugnissen (ABl. L 355 vom 15.12.2006, S. 72) verstößt, indem er

a)
entgegen Artikel 1 Absatz 4 ein anderes als dort genanntes Erzeugnis zur Herstellung von Hopfenerzeugnissen verwendet,

b)
entgegen Artikel 7 Absatz 1 zertifizierten Hopfen mischt,

c)
entgegen Artikel 14 Absatz 1 ein zertifiziertes Hopfenerzeugnis mischt oder

d)
entgegen Artikel 20 Absatz 1 Satz 1 eine Erklärung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 3 ändert mWv. 7. Februar 2009 HopfDV

Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Hopfenrechts vom 16. April 1997 (BGBl. I S. 794) außer Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 6. Februar 2009.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed