Zitierungen von § 11 BBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 BBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 34 BBG Entlassung von Beamtinnen auf Probe und Beamten auf Probe (vom 07.07.2021)
... der Dienstbezüge zur Folge hätte, 2. fehlende Bewährung im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 , 3. Dienstunfähigkeit, ohne dass eine Versetzung in den Ruhestand erfolgt ist, ...
§ 147 BBG Übergangsregelungen (vom 28.10.2016)
... auf Probe berufen worden sind, sind anstelle des § 10 Abs. 1 und 3 und des § 11 der § 6 Abs. 1 und der § 9 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung ...
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
V. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 284; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 27.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 30
Sonstige
Erste Verordnung zur Änderung der Bundeslaufbahnverordnung
V. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 316
Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundeslaufbahnverordnung
V. v. 27.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 30
Verordnung zur Änderung der Bundeslaufbahnverordnung und anderer laufbahnrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.01.2017 BGBl. I S. 89, 406
Verordnung zur Fortentwicklung laufbahnrechtlicher und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.08.2021 BGBl. I S. 3582
 
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Zitat in folgenden Normen

Bundesbesoldungsgesetz
neugefasst durch B. v. 19.06.2009 BGBl. I S. 1434; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
§ 27 BBesG Bemessung des Grundgehaltes (vom 01.01.2016)
... Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung. (8) In der Probezeit nach § 11 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes erfolgt das Aufsteigen in den Stufen entsprechend den in Absatz 3 ...

Einsatz-Weiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG)
neugefasst durch B. v. 04.09.2012 BGBl. I S. 2070; zuletzt geändert durch Artikel 70 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 8 EinsatzWVG Weiterverwendung als Beamtin, Beamter, Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer (vom 05.04.2017)
... Abschluss der Probezeit ist das Beamtenverhältnis auf Probe unter den Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit umzuwandeln. Bei mangelnder Bewährung ...
§ 11 EinsatzWVG Weiterverwendung nach der Schutzzeit (vom 05.04.2017)
... Mit erfolgreichem Abschluss der Probezeit ist unter den Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes das Beamtenverhältnis auf Probe unter Verleihung eines Amtes in ein Beamtenverhältnis ... Schutzzeit anschließenden weiteren Probezeit von sechs Monaten bewährt haben. § 11 des Bundesbeamtengesetzes bleibt unberührt. Wurde die Probezeit infolge des Einsatzunfalls während der ... des Einsatzunfalls während der Schutzzeit verlängert, verlängert sich die Frist des § 11 Abs. 2 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes entsprechend. (3) Einsatzgeschädigte Beamtinnen auf Widerruf und ... Mit erfolgreichem Abschluss der Probezeit ist unter den Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes das Beamtenverhältnis auf Probe unter Verleihung eines Amtes in ein Beamtenverhältnis ...

Verwendungsförderungsgesetz
G. v. 21.12.1992 BGBl. I S. 2091; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Artikel 1 VerwFöG Förderung der anderweitigen Verwendung von Berufssoldaten und Beamten des Geschäftsbereichs des Bundesministers der Verteidigung (vom 01.04.2009)
... a bezeichneten Berufssoldaten können abweichend von § 7 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b, § 11 Abs. 1 Nr. 2 und § 19 des Bundesbeamtengesetzes nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 2 DNeuG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung. (9) In der Probezeit nach § 11 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes erfolgt das Aufsteigen in den Stufen entsprechend den in Absatz 3 ...
Artikel 6 DNeuG Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes
... „§ 28 Abs. 3 Satz 3 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. 4. In § 11 Satz 1 wird die Angabe „§ 72 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe ...
Artikel 15 DNeuG Änderungen weiterer Vorschriften (vom 25.11.2010)
... des Bundesgrenzschutzes vom 3. Juni 1976 (BGBl. I S. 1357) wird die Angabe „den §§ 11 , 12, 29, 30, 31 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 oder § 48 des Bundesbeamtengesetzes" durch die ... die Angabe „§ 9 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 11 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. 4. In § 10 Abs. 4 Nr. 3 wird die ... die Angabe „§ 9 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 11 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt ... 2 wird die Angabe „§ 9 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 11 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. bb) In Satz 3 wird die Angabe „§ ... „§ 9 Abs. 2 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 11 Abs. 2 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. c) In Absatz 3 Satz 3 wird die ... die Angabe „§ 9 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 11 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. (33) In Artikel III § 7 Abs. 1 Nr. ... des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 7 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b, § 11 Abs. 1 Nr. 2 und § 19 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. b) In Nummer 4 ...

Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte des Bundes und Soldatinnen und Soldaten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 19.10.2016 BGBl. I S. 2362
Artikel 1 BPflRÄndG Änderung des Bundesbeamtengesetzes
... Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 11 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 11a Ableisten eines ... auf unmittelbar nachgeordnete Behörden übertragen." 3. Nach § 11 wird folgender § 11a eingefügt: „§ 11a Ableisten eines ...

Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250, 2023 I Nr. 230
Artikel 1 BeamtRÄndG 2021 Änderung des Bundesbeamtengesetzes
...  1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Voraussetzungen der Ernennung auf ... geändert: a) Die Angabe zu § 11 wird wie folgt gefasst: „ § 11 Voraussetzungen der Ernennung auf Lebenszeit; Verordnungsermächtigung". b) ... der Erfüllung der Pflichten nach § 61 Absatz 2 nicht vereinbar sind." 3. § 11 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 11 Voraussetzungen der Ernennung auf Lebenszeit; Verordnungsermächtigung". b) ...


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