Artikel 14 - Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)

G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Geltung ab 12.02.2009, abweichend siehe Artikel 17
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Artikel 14 Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung (ESZG)


Artikel 14 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2009 ESZG

(gesamter Text siehe Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung - ESZG)

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Zitierungen von Artikel 14 DNeuG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 14 DNeuG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DNeuG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 17 DNeuG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 01.01.2012)
... 51 § 69g, Artikel 5 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 5 Buchstabe a, Nr. 19a und 39 § 100, Artikel 14 , Artikel 15 Abs. 19 Nr. 1, Abs. 31 Nr. 2, Abs. 37, 50 mit Ausnahme von Nr. 1 Buchstabe b und d, ...


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