Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (EENeuRegGBer k.a.Abk.)

B. v. 09.02.2009 BGBl. I S. 371 (Nr. 8); Geltung ab 01.01.2009
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Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 1. Januar 2009 EENeuRegG Artikel 6, UKlaG § 2

Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 6 werden die Angabe „Nummer 7" durch die Angabe „Nummer 8" und die Angabe „Nummer 8" durch die Angabe „Nummer 9" sowie die Ordnungszahl „8." durch die Ordnungszahl „9." ersetzt.



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