Das
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften vom
25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074) ist wie folgt zu berichtigen:
In Artikel
6 werden die Angabe „Nummer 7" durch die Angabe „Nummer 8" und die Angabe „Nummer 8" durch die Angabe „Nummer 9" sowie die Ordnungszahl „8." durch die Ordnungszahl „9." ersetzt.