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§ 21 - Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)

V. v. 13.02.2009 BGBl. I S. 326 (Nr. 8); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
Geltung ab 14.02.2009; FNA: 2030-2-30-1 Beamte
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§ 21 Psychosomatische Grundversorgung



(1) Die psychosomatische Grundversorgung im Sinne dieser Verordnung umfasst

1.
verbale Interventionen im Rahmen der Nummer 849 des Gebührenverzeichnisses für ärztliche Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte und

2.
Hypnose, autogenes Training und progressive Muskelrelaxation nach Jacobson nach den Nummern 845 bis 847 der Anlage zur Gebührenordnung für Ärzte.

(2) 1Je Krankheitsfall sind beihilfefähig Aufwendungen für

1.
verbale Intervention als Einzelbehandlung mit bis zu 25 Sitzungen, sowohl über einen kürzeren Zeitraum als auch im Verlauf chronischer Erkrankungen über einen längeren Zeitraum in niederfrequenter Form,

2.
Hypnose als Einzelbehandlung mit bis zu zwölf Sitzungen sowie

3.
autogenes Training und progressive Muskelrelaxation nach Jacobson als Einzel- oder Gruppenbehandlung mit bis zu zwölf Sitzungen; eine Kombination von Einzel- und Gruppenbehandlung ist hierbei möglich.

2Aufwendungen für Leistungen nach Satz 1 Nummer 1 sind nicht beihilfefähig, wenn sie zusammen mit Aufwendungen für Leistungen nach Satz 1 Nummer 2 und 3 in derselben Sitzung entstanden sind. 3Neben den Aufwendungen für Leistungen nach Absatz 1 Nummer 1 sind Aufwendungen für somatische ärztliche Untersuchungen und Behandlungen von Krankheiten und deren Auswirkungen beihilfefähig.

(3) Aufwendungen für eine bis zu sechs Monate dauernde ambulante psychosomatische Nachsorge nach einer stationären psychosomatischen Behandlung sind bis zu der Höhe der Vergütung, die von den gesetzlichen Krankenkassen oder den Rentenversicherungsträgern zu tragen ist, beihilfefähig.



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Frühere Fassungen von § 21 BBhV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2021Artikel 1 Neunte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
vom 01.12.2020 BGBl. I S. 2713
aktuell vorher 01.11.2016Artikel 1 Siebte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
vom 25.10.2016 BGBl. I S. 2403
aktuell vorher 06.06.2015Artikel 1 Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
vom 27.05.2015 BGBl. I S. 842
aktuell vorher 26.07.2014Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
vom 18.07.2014 BGBl. I S. 1154
aktuell vorher 20.09.2012 (19.12.2012)Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
vom 12.12.2012 BGBl. I S. 2657
aktuell vorher 20.09.2012Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
vom 08.09.2012 BGBl. I S. 1935
aktuell vorher 24.12.2009Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
vom 17.12.2009 BGBl. I S. 3922
aktuellvor 24.12.2009Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 21 BBhV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 BBhV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBhV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 BBhV Psychotherapeutische Behandlungs- und Anwendungsformen (vom 01.04.2024)
... Anwendungsformen sind nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 sowie der §§ 18a bis 21 beihilfefähig: 1. Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung, 2. ... 1. gleichzeitige Behandlungen nach § 18 Absatz 4 und den §§ 19 bis 21 sowie 2. Leistungen nach Anlage 3 Abschnitt ...
§ 36 BBhV Voraussetzungen für Rehabilitationsmaßnahmen (vom 01.04.2024)
... aus dem Indikationsspektrum zur Anwendung von Psychotherapie nach den §§ 19 bis 21 und 30a die Bescheinigung durch eine Psychologische Psychotherapeutin oder einen Psychologischen ...
Anlage 3 BBhV (zu den §§ 18 bis 21) Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung (vom 01.04.2024)
...  2. Nicht zu den psychotherapeutischen Leistungen im Sinne der §§ 18 bis 21 gehören: a) Behandlungen, die zur schulischen, beruflichen oder sozialen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Dritte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 08.09.2012 BGBl. I S. 1935
Anhang 3. BBhVÄndV zu Artikel 1 Nummer 36
...  4,00 € Anlage 3 (zu den §§ 18 bis 21 ) Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der ... 2. Nicht zu den psychotherapeutischen Leistungen im Sinne der §§ 18 bis 21 gehören: a) Behandlungen, die zur schulischen, beruflichen oder sozialen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 08.09.2012 BGBl. I S. 1935
Artikel 1 3. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
... Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen Anlage 3 (zu den §§ 18 bis 21 ) Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der ... fundierten und analytischen Psychotherapie (§ 20) sowie der Verhaltenstherapie (§ 21 ). (2) Aufwendungen für tiefenpsychologisch fundierte und analytische ... sind Aufwendungen für 1. gleichzeitige Behandlungen nach den §§ 19 bis 21 und 2. die in Anlage 3 Abschnitt 1 aufgeführten Behandlungsverfahren." ... die in Anlage 3 Abschnitt 1 aufgeführten Behandlungsverfahren." 12. In § 21 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „den Nummern 2 bis 4 der Anlage 2" durch die ...

Erste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 17.12.2009 BGBl. I S. 3922
Artikel 1 1. BBhVÄndV
... fundierten und analytischen Psychotherapien (§ 20) sowie der Verhaltenstherapien (§ 21 ). Aufwendungen für tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapien sowie ... sind Aufwendungen für 1. gleichzeitige Behandlungen nach den §§ 19 bis 21 und 2. die in Anlage 2 Nummer 1 aufgeführten Behandlungsverfahren." ... c) Absatz 3 wird aufgehoben. 9. Die §§ 20 und 21 werden wie folgt gefasst: „§ 20 Tiefenpsychologisch fundierte und ... Grund eines besonders begründeten Erstantrages durchgeführt werden. § 21 Verhaltenstherapie (1) Aufwendungen für Verhaltenstherapien nach den Nummern 870 ... „1.2 Nicht zu den psychotherapeutischen Leistungen im Sinne der §§ 18 bis 21 gehören Behandlungen, die zur schulischen, beruflichen oder sozialen Anpassung oder ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 18.07.2014 BGBl. I S. 1154
Artikel 1 5. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
... das Wort „Personen" ersetzt. c) Die Angaben zu den §§ 18 bis 21 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 18 Psychotherapie, ... begründete Verfahren § 20 Verhaltenstherapie § 21 Psychosomatische Grundversorgung". d) Die Angabe zu § 44 wird wie folgt ... „die beihilfeberechtigte Person" ersetzt. 16. Die §§ 18 bis 21 werden durch die folgenden §§ 18 bis 21 ersetzt: „§ 18 ... ersetzt. 16. Die §§ 18 bis 21 werden durch die folgenden §§ 18 bis 21 ersetzt: „§ 18 Psychotherapie, psychosomatische Grundversorgung  ... Grundversorgung sind nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 sowie der §§ 18a bis 21 beihilfefähig. (2) Vor Behandlung durch Psychologische Psychotherapeutinnen und ... sind Aufwendungen für 1. gleichzeitige Behandlungen nach den §§ 19 bis 21 , 2. Leistungen nach Abschnitt 1 der Anlage 3. § 18a Gemeinsame ... umfassenden verhaltenstherapeutischen Behandlungskonzepts beihilfefähig. § 21 Psychosomatische Grundversorgung (1) Die psychosomatische Grundversorgung im Sinne ...

Neunte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 01.12.2020 BGBl. I S. 2713, 2021 I 343
Artikel 1 9. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (vom 01.01.2021)
...  (2) § 19 Absatz 3 gilt entsprechend." 15. In § 21 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 werden jeweils die Wörter „Relaxationstherapie nach Jacobson" durch die ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 27.05.2015 BGBl. I S. 842
Artikel 1 6. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
... dem Wort „Regelfall" das Wort „im" eingefügt. 8. In § 21 Absatz 2 Satz 3 werden vor dem Wort „Behandlungen" die Wörter ...

Siebte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 25.10.2016 BGBl. I S. 2403
Artikel 1 7. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
... durch das Wort „Ausnahmefällen" ersetzt. 11. In § 21 Absatz 3 werden nach dem Wort „sind" die Wörter „bis zu der Höhe der ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 12.12.2012 BGBl. I S. 2657, 3009
Artikel 1 4. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
...  2. In § 21 Absatz 2 Satz 1 und 4 werden die Wörter „§ 18 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3" durch ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
Artikel 1 10. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
... Anwendungsformen sind nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 sowie der §§ 18a bis 21 beihilfefähig: 1. Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung, 2. ... 1. gleichzeitige Behandlungen nach § 18 Absatz 4 und den §§ 19 bis 21 sowie 2. Leistungen nach Anlage 3 Abschnitt 1." 9. § 18a wird wie ... aus dem Indikationsspektrum zur Anwendung von Psychotherapie nach den §§ 19 bis 21 und 30a die Bescheinigung durch eine Psychologische Psychotherapeutin oder einen Psychologischen ...