§ 53 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 53 BBhV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 08.09.2012 BGBl. I S. 1935
Artikel 1 3. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung ... 24 Komplextherapie und integrierte Versorgung". b) Die Angabe zu § 53 wird wie folgt gefasst: „§ 53 (weggefallen)". c) Die ... b) Die Angabe zu § 53 wird wie folgt gefasst: „§ 53 (weggefallen)". c) Die Angaben zu den Anlagen werden wie folgt gefasst: ... Haushaltshilfe der außerhäuslich untergebrachten Person,". 34. § 53 wird aufgehoben. 35. § 58 Absatz 7 wird wie folgt gefasst: „(7) ...
Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 18.07.2014 BGBl. I S. 1154
Zweite Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 13.07.2011 BGBl. I S. 1394, 2710
Artikel 1 2. BBhVÄndV ... eingefügt. b) In Absatz 6 werden nach der Angabe „§ 53 Abs. 4 Nr. 2" die Wörter „und Nummer 2a" eingefügt. c) ...
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