Artikel 9 - ELENA-Verfahrensgesetz (ELENAVG k.a.Abk.)

G. v. 28.03.2009 BGBl. I S. 634, 1141 (Nr. 17); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.11.2011 BGBl. I S. 2298
Geltung ab 02.04.2009, abweichend siehe Artikel 11
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Artikel 9 Änderung des Wohngeldgesetzes


Artikel 9 hat 1 frühere Fassung, wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 2. April 2009 WoGG § 33

Das Wohngeldgesetz vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1856), geändert durch das Gesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2963), wird wie folgt geändert:

1.
(aufgehoben)

2.
In § 33 wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a eingefügt:

„(1a) Die Wohngeldbehörde darf vor der Entscheidung über den Wohngeldantrag eine Abfrage nach den §§ 101 bis 103 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch vornehmen."


Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises G. v. 23. November 2011 BGBl. I S. 2298 m.W.v. 3. Dezember 2011

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Frühere Fassungen von Artikel 9 ELENA-Verfahrensgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 03.12.2011Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises
vom 23.11.2011 BGBl. I S. 2298

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Artikel 9 ELENA-Verfahrensgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 ELENAVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ELENAVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises
G. v. 23.11.2011 BGBl. I S. 2298
Artikel 3 ELENAAufhG Änderung des ELENA-Verfahrensgesetzes
... 1 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 9, die Artikel 3, 4, 9 Nummer 1, Artikel 10 Nummer 2 Buchstabe b und Artikel 11 Absatz 2 und 3 des ...

Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes
G. v. 07.07.2009 BGBl. I S. 1707
Artikel 7 KtoPfRefG Änderungen aus Anlass des Außerkrafttretens des herkömmlichen Kontopfändungsschutzes
... 2 Satz 3 des Wohngeldgesetzes vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1856), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. März 2009 (BGBl. I S. 634) geändert worden ist, wird die Angabe ...


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