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Artikel 2 - Verordnung zur Änderung blauzungenrechtlicher Vorschriften, der Geflügelpest-Verordnung und der Schweinepest-Verordnung (BlauzRuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 16. April 2009 EGBlauzBekDV § 4, § 5

Die EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1905) wird wie folgt geändert:

1.
§ 4 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

„(3) Der Tierhalter hat der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle jede Impfung gegen die Blauzungenkrankheit innerhalb von sieben Tagen nach der Durchführung der Impfung anzuzeigen, und zwar im Falle der Impfungen von

1.
Rindern unter Angabe

a)
der Registriernummer seines Betriebes,

b)
der Ohrmarkennummern sämtlicher geimpfter Tiere,

c)
des Datums der Impfung und

d)
des verwendeten Impfstoffes

und

2.
Schafen und Ziegen unter Angabe

a)
der Registriernummer seines Betriebes,

b)
der Zahl der insgesamt geimpften Schafe sowie der Zahl der insgesamt geimpften Ziegen,

c)
des Datums der Impfung und

d)
des verwendeten Impfstoffes."

2.
§ 5 Nummer 5 wird wie folgt gefasst:

„5.
entgegen § 4 Absatz 3 eine Impfung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anzeigt."



 

Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung blauzungenrechtlicher Vorschriften, der Geflügelpest-Verordnung und der Schweinepest-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BlauzRuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BlauzRuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
B. v. 30.06.2015 BGBl. I S. 1098
Bekanntmachung EGBlauzBekDVNB
... September 2008 (BGBl. I S. 1905), 2. den am 16. April 2009 in Kraft getretenen Artikel 2 der Verordnung vom 6. April 2009 (BGBl. I S. 749), 3. die am 9. Mai 2009 in Kraft ...

Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
V. v. 07.05.2009 eBAnz AT51 2009 V1; zuletzt geändert durch Artikel 7 V. v. 17.06.2009 BGBl. I S. 1337
Artikel 1 24. EGBlauzBekDVÄndV
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1905), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 6. April 2009 (BGBl. I S. 749) geändert worden ist, wird wie folgt ...