(1)
1Der Unternehmer eines Hühneraufzuchtbetriebes hat die Küken und Junghennen seines Bestandes gegen Salmonella Enteritidis mit einem für diesen Serotyp zugelassenen Impfstoff zu impfen oder impfen zu lassen.
2Die
§§ 43 und
44 der Tierimpfstoff-Verordnung bleiben unberührt.
3Über die durchgeführte Impfung und den verwendeten Impfstoff hat der Unternehmer unverzüglich Aufzeichnungen zu führen.
4Diese Aufzeichnungen sind, gerechnet vom Tag der Impfung, mindestens drei Jahre aufzubewahren.
5Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Satz 1
- 1.
- für Herden, die aus dem Inland verbracht werden, oder
- 2.
- zu wissenschaftlichen Zwecken
genehmigen.
(2) Im Falle der Feststellung von Salmonella Typhimurium in dem vorhergehenden Aufzuchtdurchgang hat der Unternehmer des Hühneraufzuchtbetriebes, soweit die Tiere nicht bereits gegen Salmonella Typhimurium geimpft worden sind, die Küken und Junghennen des betroffenen Betriebes oder der betroffenen Herde gegen Salmonella Typhimurium zu impfen oder impfen zu lassen.
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§ 36 GflSalmoV Ordnungswidrigkeiten (vom 17.11.2023) ... 8 Absatz 3 Nummer 3, auch in Verbindung mit § 13 Absatz 2 oder § 26 Absatz 3, entgegen § 12 Absatz 1 Satz 4 , § 18 Absatz 1 Satz 5, § 22 Absatz 1 Satz 3, § 30 Absatz 1 Satz 3 oder Absatz 2 ... 1 Nummer 2 Buchstabe a oder b Eier nicht oder nicht rechtzeitig verbringt, 11. entgegen § 12 Absatz 2 ein Küken oder eine Junghenne nicht oder nicht rechtzeitig impft und nicht oder nicht ...
V. v. 17.01.2014 BGBl. I S. 50
Artikel 1 1. HühnSalmVÄndV ... 3 Nummer 3, auch in Verbindung mit § 14 Absatz 2 oder § 30 Absatz 3, entgegen § 13 Absatz 1 Satz 4, § 20 Absatz 1 Satz 4, § 25 Absatz 1 Satz 3, § 34a Absatz 1 Satz 3 ... a oder Buchstabe b Eier nicht oder nicht rechtzeitig verbringt, 10. entgegen § 13 Absatz 2 ein Küken oder eine Junghenne nicht oder nicht rechtzeitig impft und nicht oder ... durch das Wort „Hühneraufzuchtbetriebe", c) in § 13 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 das Wort „Aufzuchtbetriebes" durch das Wort ...
V. v. 04.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 306
Artikel 1 2. GflSalmoVÄndV Änderung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung ... § 11 Abschnitt 3 Hühneraufzuchtbetriebe Impfungen § 12 Betriebseigene Kontrollen § 13 Amtliche Untersuchung § 14 ... 4a. In § 3 Satz 2 wird die Angabe „§ 13" durch die Angabe „ § 12 " ersetzt. 5. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 ... „Betriebes oder der betroffenen Herde" ersetzt. 12. Der bisherige § 12 wird § 11 und wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt ... ersetzt. d) Absatz 3 wird aufgehoben. 13. Der bisherige § 13 wird § 12 und wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 und 3 wird jeweils das Wort ... 13" ersetzt. c) Die Angabe „§ 13" wird durch die Angabe „ § 12 " ersetzt. 20. Der bisherige § 20 wird § 18 und Absatz 1 wie folgt ... Die Wörter „§ 13 Absatz 1 Satz 4" werden durch die Wörter „ § 12 Absatz 1 Satz 4" ersetzt. eee) Die Wörter „§ 20 Absatz 1 Satz 4" ... kk) In Nummer 11 wird die Angabe „§ 13 Absatz 2" durch die Angabe „ § 12 Absatz 2" ersetzt. ll) In Nummer 12 wird die Angabe „§ 19 Satz ... die Wörter „§§ 13 und 19 Satz 1 Nummer 2" durch die Wörter „ §§ 12 und 17 Satz 1 Nummer 2" ersetzt. bb) In Nummer 3 werden die Wörter „, ... die Wörter „§§ 13 und 19 Satz 1 Nummer 2" durch die Wörter „ §§ 12 und 17 Satz 1 Nummer 2" ersetzt. bb) Nummer 3 wird wie folgt geändert: ...