Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der Geschmacksmusterverordnung (GeschmMVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 06.04.2009 BGBl. I S. 765 (Nr. 19); Geltung ab 16.04.2009
|

Artikel 1 Änderung der Geschmacksmusterverordnung


Artikel 1 ändert mWv. 16. April 2009 GeschmMV Anlage 1, Anlage 2

Die Anlagen 1 und 2 zu § 8 Absatz 1 Satz 1 der Geschmacksmusterverordnung vom 11. Mai 2004 (BGBl. I S. 884), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1995) geändert worden ist, erhalten die aus dem Anhang*) zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

*)
Der Anhang wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblatts ausgegeben. Abonnenten des Bundesgesetzblatts Teil I wird der Anlageband auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des Verlags übersandt.

Anm.
d. Red.: abrufbar unter http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/anlageband_bgbl09019.pdf



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed