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I. - Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BELVZustÜAnO k.a.Abk.)

A. v. 08.04.2009 BGBl. I S. 814 (Nr. 20); aufgehoben durch § 5 A. v. 16.05.2017 BGBl. I S. 1294
Geltung ab 24.04.2009; FNA: 2030-14-165 Beamte
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I. Erlass von Widerspruchsbescheiden



Nach § 126 Absatz 3 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) übertrage ich widerruflich die Befugnis, Widerspruchsbescheide in beamtenrechtlichen Angelegenheiten zu erlassen, auf die Präsidentin oder den Präsidenten der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, soweit diese Dienststelle den mit dem Widerspruch angefochtenen Verwaltungsakt erlassen, den Erlass eines Verwaltungsaktes oder einen Anspruch abgelehnt hat.