Eingangsformel - Dritte Verordnung zur Änderung der Bausparkassen-Verordnung (3. BausparkVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 24.04.2009 BGBl. I S. 999 (Nr. 24); Geltung ab 07.05.2009
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Eingangsformel



Auf Grund des § 10 des Gesetzes über Bausparkassen, der durch Artikel 11 Nummer 5 des Gesetzes vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 10 Satz 1 des Gesetzes über Bausparkassen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der durch Artikel 1 Absatz 4 Nummer 2 der Verordnung vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 2) geändert worden ist, verordnet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach Anhörung der Deutschen Bundesbank und der Spitzenverbände der Bausparkassen:



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