§ 6 - Truppenzollgesetz (TrZollG)

Artikel 1 G. v. 19.05.2009 BGBl. I S. 1090 (Nr. 27); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 341
Geltung ab 01.11.2009, § 25 tritt am 29.05.2009 in Kraft; FNA: 613-5-30 Zölle
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§ 6 Vereinfachte Zollanmeldung


§ 6 hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert

Die Vorschriften des Zollkodex der Union, der Delegierten Verordnung zum Zollkodex und der Durchführungsverordnung zum Zollkodex zur vereinfachten Zollanmeldung von Waren zum zollrechtlich freien Verkehr gelten für die Zollanmeldung zur Truppenverwendung nach § 4 Absatz 1 Nummer 8 entsprechend.


Text in der Fassung des Artikels 4 Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften G. v. 22. Dezember 2025 BGBl. 2025 I Nr. 341 m.W.v. 1. April 2026

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Frühere Fassungen von § 6 TrZollG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2026Artikel 4 Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 341

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 6 TrZollG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 TrZollG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TrZollG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 TrZollG Abgabenschuld, Abgabenschuldner (vom 01.04.2026)
... entsteht nicht für Abgabenarten, für die eine Vergünstigung nach den §§ 3 bis 11 nicht in Anspruch genommen wurde. (4) Abgabenschuldner in den Fällen des ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Truppenzollverordnung (TrZollV)
V. v. 24.08.2009 BGBl. I S. 2947; zuletzt geändert durch Artikel 9 Abs. 11 G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2178
§ 1 TrZollV Bewilligung der Truppenverwendung nach § 3 Absatz 2 des Gesetzes
... wirtschaftlicher Bedeutung sinngemäß gelten; 8. die gemäß § 6 des Gesetzes gegebenenfalls bewilligten vereinfachten Verfahren; 9. die im Einzelfall ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 341
Artikel 4 CuxFAuaÄndG Änderung des Truppenzollgesetzes
... jeweils die Angabe „Nr." durch die Angabe „Nummer" ersetzt. 5. § 6 wird durch den folgenden § 6 ersetzt: „§ 6 Vereinfachte ... durch die Angabe „Nummer" ersetzt. 5. § 6 wird durch den folgenden § 6 ersetzt: „§ 6 Vereinfachte Zollanmeldung Die Vorschriften des ... ersetzt. 5. § 6 wird durch den folgenden § 6 ersetzt: „ § 6 Vereinfachte Zollanmeldung Die Vorschriften des Zollkodex der Union, der Delegierten ...


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