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Artikel 6 - Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen (RindTbVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung


Artikel 6 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 23. Juni 2009 EGBlauzBekDV § 4, § 5

Die EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1905), die zuletzt durch die Verordnung vom 7. Mai 2009 (eBAnz AT51 2009 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 4 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

„(3) Der Tierhalter hat der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle jede Impfung gegen die Blauzungenkrankheit des Serotyps 8 innerhalb von sieben Tagen nach der Durchführung der Impfung unter Angabe

1.
der Registriernummer seines Betriebes,

2.
des Datums der Impfung und

3.
des verwendeten Impfstoffes

mitzuteilen. Auf Anordnung der zuständigen Behörde hat er zusätzlich die Ohrmarkennummern der nach Satz 1 geimpften Tiere mitzuteilen."

2.
§ 5 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Nummer 2 wird nach der Angabe „§ 4 Absatz 2a" die Angabe „oder 3 Satz 2" eingefügt.

b)
Absatz 2 Nummer 5 wird wie folgt gefasst:

„5.
entgegen § 4 Absatz 3 Satz 1 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht."



 

Zitierungen von Artikel 6 Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 RindTbVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RindTbVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
B. v. 30.06.2015 BGBl. I S. 1098
Bekanntmachung EGBlauzBekDVNB
... 17. Juni 2009 (BGBl. I S. 1337), 4. den am 23. Juni 2009 in Kraft getretenen Artikel 6 der Verordnung vom 17. Juni 2009 (BGBl. I S. 1337), 5. die am 23. Juni 2009 in Kraft ...

Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
V. v. 22.06.2009 eBAnz AT63 2009 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 30.11.2009 BGBl. I S. 3828
Artikel 1 25. EGBlauzBekDVÄndV
... der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1905), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 17. Juni 2009 (BGBl. I S. 1337) geändert worden ist, wird wie folgt ...