Das
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom
17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2587), das zuletzt durch Artikel
2 des Gesetzes vom
3. April 2009 (BGBl. I S. 700) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Angabe zu § 96 wird wie folgt gefasst:
„§ 96 Vollstreckung in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz und in Ehewohnungssachen".
- b)
- In Buch 2 wird die Angabe zu Abschnitt 6 wie folgt gefasst:
„Abschnitt 6 Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen".
- c)
- Die Angabe zu § 200 wird wie folgt gefasst:
„§ 200 Ehewohnungssachen; Haushaltssachen".
- d)
- Die Angaben zu den §§ 205 und 206 werden wie folgt gefasst:
„§ 205 Anhörung des Jugendamts in Ehewohnungssachen
§ 206 Besondere Vorschriften in Haushaltssachen".
- 2.
- In § 57 Nummer 5 wird das Wort „Wohnungszuweisungssache" durch das Wort „Ehewohnungssache" ersetzt.
- 3.
- § 96 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift wird das Wort „Wohnungszuweisungssachen" durch das Wort „Ehewohnungssachen" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 Satz 1 wird jeweils das Wort „Wohnungszuweisungssachen" durch das Wort „Ehewohnungssachen" ersetzt.
- 4.
- In § 109 Absatz 4 Nummer 3 werden die Wörter „am Hausrat" durch die Wörter „an den Haushaltsgegenständen" ersetzt.
- 5.
- § 111 Nummer 5 wird wie folgt gefasst:
- „5.
- Ehewohnungs- und Haushaltssachen,".
- 6.
- In § 133 Absatz 1 Nummer 2 werden die Wörter „am Hausrat" durch die Wörter „an den Haushaltsgegenständen" ersetzt.
- 7.
- § 137 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
- „3.
- Ehewohnungs- und Haushaltssachen und".
- 8.
- In Buch 2 wird die Überschrift zu Abschnitt 6 wie folgt gefasst:
„Abschnitt 6 Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen".
- 9.
- § 200 wird wie folgt gefasst:
„§ 200 Ehewohnungssachen; Haushaltssachen
(1) Ehewohnungssachen sind Verfahren
- 1.
- nach § 1361b des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
- 2.
- nach § 1568a des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
(2) Haushaltssachen sind Verfahren
- 1.
- nach § 1361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
- 2.
- nach § 1568b des Bürgerlichen Gesetzbuchs."
- 10.
- In § 202 Satz 1 werden die Wörter „Wohnungszuweisungssache oder Hausratssache" durch die Wörter „Ehewohnungs- oder Haushaltssache" ersetzt.
- 11.
- § 203 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 wird das Wort „Hausratssachen" durch das Wort „Haushaltssachen" ersetzt.
- bb)
- In Satz 2 wird das Wort „Hausratssachen" durch das Wort „Haushaltssachen" und das Wort „Hausratsgegenstände" durch das Wort „Haushaltsgegenstände" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 wird das Wort „Wohnungszuweisungssachen" durch das Wort „Ehewohnungssachen" ersetzt.
- 12.
- § 204 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden das Wort „Wohnungszuweisungssachen" durch das Wort „Ehewohnungssachen" und die Wörter „§ 4 der Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats" durch die Wörter „§ 1568a Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 wird jeweils das Wort „Wohnungszuweisungssachen" durch das Wort „Ehewohnungssachen" ersetzt.
- 13.
- § 205 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift wird das Wort „Wohnungszuweisungssachen" durch das Wort „Ehewohnungssachen" ersetzt.
- b)
- In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Wohnungszuweisungssachen" durch das Wort „Ehewohnungssachen" ersetzt.
- 14.
- § 206 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift wird das Wort „Hausratssachen" durch das Wort „Haushaltssachen" ersetzt.
- b)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In dem Satzteil vor Nummer 1 wird das Wort „Hausratssachen" durch das Wort „Haushaltssachen" ersetzt.
- bb)
- In den Nummern 1 und 2 wird jeweils das Wort „Hausratsgegenstände" durch das Wort „Haushaltsgegenstände" ersetzt.
- 15.
- § 209 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 werden die Wörter „Wohnungszuweisungs- und Hausratssachen" durch die Wörter „Ehewohnungs- und Haushaltssachen" ersetzt.
- b)
- In Satz 2 wird das Wort „Wohnungszuweisungssachen" durch das Wort „Ehewohnungssachen" ersetzt.
- 16.
- § 269 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 5 wird die Angabe „§ 18" durch die Angabe „§ 17" ersetzt.
- b)
- In Nummer 6 wird das Wort „Hausratssachen" durch das Wort „Haushaltssachen" und die Angabe „§ 19" durch die Angabe „§ 17" ersetzt.
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2258; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 898