§ 9a - Rindfleischetikettierungsverordnung (RiFlEtikettV)

§ 9a Etikettierung von Schlachtkörpern von weniger als zwölf Monate alten Rindern


§ 9a hat 2 frühere Fassungen und wird in 3 Vorschriften zitiert

Schlachtkörper von weniger als zwölf Monate alten Rindern sind vom Marktteilnehmer unmittelbar nach der Schlachtung nach Maßgabe des § 3 der Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung zu kennzeichnen.


Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Rindfleischetikettierungsverordnung V. v. 22. Juli 2015 BGBl. I S. 1408 m.W.v. 1. August 2015

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Frühere Fassungen von § 9a RiFlEtikettV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2015Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Rindfleischetikettierungsverordnung
vom 22.07.2015 BGBl. I S. 1408
aktuell vorher 26.02.2011Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Rindfleischetikettierungsverordnung und der 2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung
vom 17.02.2011 BGBl. I S. 266
aktuellvor 26.02.2011Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 9a RiFlEtikettV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9a RiFlEtikettV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RiFlEtikettV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 RiFlEtikettV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.08.2015)
... mindestens ein Jahr aufbewahrt, 3. bis 8. (aufgehoben) 9. entgegen § 9a in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Rindfleischetikettierungsverordnung
V. v. 22.07.2015 BGBl. I S. 1408
Artikel 1 1. RiFlEtikettVÄndV
... „bis zu" durch die Wörter „weniger als" ersetzt. 6. § 9a wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ...

Verordnung zur Änderung der Rindfleischetikettierungsverordnung und der 2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung
V. v. 17.02.2011 BGBl. I S. 266
Artikel 1 RiFlEtikettVuaÄndV Änderung der Rindfleischetikettierungsverordnung
... 3 Etikettierung von Fleisch von bis zu zwölf Monate alten Rindern § 9a Etikettierung von Schlachtkörpern von bis zu zwölf Monate alten Rindern  ... b) Es werden folgende Nummern 9 und 10 angefügt: „9. entgegen § 9a in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 der ...


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