WMVO a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.03.2020 geltenden Fassung | WMVO n.F. (neue Fassung) in der am 01.03.2020 geltenden Fassung durch Artikel 2a G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1657 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Eingangsformel Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Errichtung, Zusammensetzung und Aufgaben des Werkstattrats § 1 Anwendungsbereich § 2 Errichtung von Werkstatträten § 3 Zahl der Mitglieder des Werkstattrats § 4 Allgemeine Aufgaben des Werkstattrats § 5 Mitwirkung und Mitbestimmung § 6 Vermittlungsstelle § 7 Unterrichtungsrechte des Werkstattrats § 8 Zusammenarbeit § 9 Werkstattversammlung Abschnitt 2 Wahl des Werkstattrats Unterabschnitt 1 Wahlberechtigung und Wählbarkeit; Zeitpunkt der Wahlen § 10 Wahlberechtigung § 11 Wählbarkeit § 12 Zeitpunkt der Wahlen zum Werkstattrat Unterabschnitt 2 Vorbereitung der Wahl § 13 Bestellung des Wahlvorstandes § 14 Aufgaben des Wahlvorstandes § 15 Erstellung der Liste der Wahlberechtigten § 16 Bekanntmachung der Liste der Wahlberechtigten § 17 Einspruch gegen die Liste der Wahlberechtigten § 18 Wahlausschreiben § 19 Wahlvorschläge § 20 Bekanntmachung der Bewerber und Bewerberinnen Unterabschnitt 3 Durchführung der Wahl § 21 Stimmabgabe § 22 Wahlvorgang § 23 Feststellung des Wahlergebnisses § 24 Benachrichtigung der Gewählten und Annahme der Wahl § 25 Bekanntmachung der Gewählten § 26 Aufbewahrung der Wahlunterlagen § 27 Wahlanfechtung § 28 Wahlschutz und Wahlkosten Abschnitt 3 Amtszeit des Werkstattrats § 29 Amtszeit des Werkstattrats § 30 Erlöschen der Mitgliedschaft im Werkstattrat; Ersatzmitglieder Abschnitt 4 Geschäftsführung des Werkstattrats § 31 Vorsitz des Werkstattrats § 32 Einberufung der Sitzungen § 33 Sitzungen des Werkstattrats § 34 Beschlüsse des Werkstattrats § 35 Sitzungsniederschrift § 36 Geschäftsordnung des Werkstattrats § 37 Persönliche Rechte und Pflichten der Mitglieder des Werkstattrats § 38 Sprechstunden § 39 Kosten und Sachaufwand des Werkstattrats Abschnitt 4a Frauenbeauftragte und Stellvertreterinnen § 39a Aufgaben und Rechtsstellung § 39b Wahlen und Amtszeit § 39c Vorzeitiges Ausscheiden Abschnitt 5 Schlussvorschriften § 40 Amtszeit der bestehenden Werkstatträte | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) § 40a Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie |
§ 41 Inkrafttreten Schlussformel | |
§ 40a (neu) | § 40a Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie |
(1) 1 Die Teilnahme an Sitzungen des Werkstattrates sowie die Beschlussfassung können mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. 2 Eine Aufzeichnung ist unzulässig. 3 § 35 Satz 3 gilt mit der Maßgabe, dass die Teilnehmer ihre Anwesenheit gegenüber dem Vorsitzenden in Textform bestätigen. (2) 1 Versammlungen nach § 9 können mittels audiovisueller Einrichtungen durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass nur teilnahmeberechtigte Personen Kenntnis von dem Inhalt der Versammlung nehmen können. 2 Eine Aufzeichnung ist unzulässig. |