Artikel 2 - Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung (BürgEntlG-KV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes


Artikel 2 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 23. Juli 2009 FVG § 5, mWv. 1. Januar 2010 § 5

§ 5 des Finanzverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2006 (BGBl. I S. 846, 1202), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29. Mai 2009 (BGBl. I S. 1170) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 18 Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Buchstabe a werden die Wörter „§ 10 Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes" durch die Wörter „§ 10 Absatz 2a des Einkommensteuergesetzes" ersetzt.

bb)
In Buchstabe b werden die Wörter „§ 10a Abs. 5 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes" durch die Wörter „§ 10a Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes" ersetzt.

cc)
Buchstabe e wird wie folgt gefasst:

„e)
die Übermittlung der Identifikationsnummer (§ 139b der Abgabenordnung) im Anfrageverfahren nach § 22a Absatz 2 in Verbindung mit § 10 Absatz 2a, § 10a Absatz 5, § 32b Absatz 3 Satz 1, § 41b Absatz 2 und § 52 Absatz 24, 24d Satz 3, Absatz 38a und 43a des Einkommensteuergesetzes sowie".

abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2010

 
b)
Der Nummer 35 abschließende Punkt wird durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer 36 wird angefügt:

„36.
die Prüfung der bei Vorliegen der Einwilligung nach § 10 Absatz 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes zu übermittelnden Daten."

Ende abweichendes Inkrafttreten


2.
In Absatz 2 Satz 1 werden nach dem Wort „Steuervergütungen" die Wörter „sowie die nach § 44b Absatz 6 Satz 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes erstattete Kapitalertragsteuer" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 2 Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BürgEntlG-KV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BürgEntlG-KV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 19 BürgEntlG-KV Inkrafttreten
... 2009 in Kraft. (4) Artikel 16 tritt am 31. Juli 2009 in Kraft. (5) Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b und Artikel 4 treten am 1. Januar 2010 in ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 02.12.2011 BGBl. I S. 2416
Eingangsformel 2. StRVÄndV
... ist, - des § 5 Absatz 2 des Finanzverwaltungsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 2 Nummer 2 des Gesetzes vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 1959) geändert worden ist,  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform
G. v. 10.08.2009 BGBl. I S. 2702
Artikel 6 FördRefIIBG Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
... der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2006 (BGBl. I S. 846, 1202), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 1959) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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