In §
8 des
Zukunftsinvestitionsgesetzes vom
2. März 2009 (BGBl. I S. 416, 428) wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:
-
- „Die Verwaltungsvereinbarung regelt auch die konkreten Anforderungen an die Zusätzlichkeit im Sinne von § 3a."
Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 27.05.2010 BGBl. I S. 671