§ 34 - Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)

Artikel 3 G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 1896 (Nr. 42); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Geltung ab 01.04.2010, Ermächtigungen gelten ab 22.07.2009; FNA: 612-8-3 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 34 (aufgehoben)


§ 34 hat 1 frühere Fassung und wird in 4 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 4 Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen G. v. 16. Juni 2011 BGBl. I S. 1090 m.W.v. 1. Juli 2011

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Frühere Fassungen von § 34 SchaumwZwStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2011Artikel 4 Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
vom 16.06.2011 BGBl. I S. 1090

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 34 SchaumwZwStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 34 SchaumwZwStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchaumwZwStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
Artikel 3 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3302; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Sonstige
Fünfte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1090
Artikel 4 6. VStÄndG Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes
... „in andere oder über andere" ersetzt. c) Die Angabe zu § 34 wird wie folgt gefasst: „§ 34 (weggefallen)". 2. § 23 ... ersetzt. c) Die Angabe zu § 34 wird wie folgt gefasst: „§ 34 (weggefallen)". 2. § 23 wird wie folgt gefasst: „§ 23 ... zur Führung besonderer steuerlicher Aufzeichnungen zu befreien." 6. § 34 wird aufgehoben. 7. § 35 wird wie folgt gefasst: „§ 35 ...

Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177
Artikel 10 4. VerbrStÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 22.07.2009)
... Absatz 4, § 28, jeweils auch in Verbindung mit § 29 Absatz 3, § 33 Absatz 7, § 34 Absatz 3; 4. Artikel 4 § 8 Absatz 3, § 9 Absatz 3, § 18 Absatz 5, § ...


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