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Zitierungen von § 23a SchaumwZwStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23a SchaumwZwStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchaumwZwStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 SchaumwZwStG Beförderungen im Steuergebiet (vom 13.02.2023)
... im Steuergebiet 1. in andere Steuerlager, 2. in Betriebe von Verwendern ( § 23a Absatz 1 ) oder 3. zu Begünstigten (§ 8) im Steuergebiet. (2) ... 1. vom Steuerlagerinhaber in sein Steuerlager oder 2. vom Verwender ( § 23a Absatz 1 ) in seinen Betrieb aufzunehmen oder 3. vom Begünstigten (§ 8) zu ... zur Verfahrensvereinfachung zuzulassen, dass Schaumwein, den Steuerlagerinhaber oder Verwender ( § 23a Absatz 1 ) in Besitz genommen haben, als in ihr Steuerlager oder ihren Betrieb aufgenommen gilt, soweit ...
§ 14 SchaumwZwStG Steuerentstehung, Steuerschuldner (vom 13.02.2023)
... einem Steuerlager an Personen abgegeben, die nicht im Besitz einer gültigen Erlaubnis nach § 23a sind, entsteht die Steuer nach Absatz 1. Steuerschuldner werden neben dem ...
§ 29 SchaumwZwStG Steuergegenstand
... finden vorbehaltlich des § 31 der § 1 Absatz 3 und 4 und die §§ 3 bis 28 des Teils 1 entsprechende ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Verbrauch-und-Luftverkehrsteuerdaten-Übermittlungs-Verordnung (VStDÜV)
Artikel 1 V. v. 14.08.2020 BGBl. I S. 1960, 1961; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Sonstige
Sechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen
V. v. 14.08.2020 BGBl. I S. 1960
 
Zitat in folgenden Normen

Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
Artikel 3 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3302; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
§ 21 SchaumwZwStV Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments, Streckengeschäft (vom 13.02.2023)
... in ein anderes Steuerlager im Steuergebiet oder in den Betrieb eines Verwenders nach § 23a Absatz 1 des Gesetzes im Steuergebiet weiterbefördert, kann das Hauptzollamt auf Antrag unter ...
§ 23 SchaumwZwStV Beförderungen im Steuergebiet in Betriebe von Verwendern (vom 29.10.2022)
... Beförderungen von Schaumwein unter Steueraussetzung in Betriebe von Verwendern nach § 23a Absatz 1 des Gesetzes hat der Versender im Steuergebiet das Begleitdokument zu verwenden. ...
§ 38d SchaumwZwStV Abgabe von Schaumwein, zweckwidrige Verwendung (vom 01.07.2021)
... Schaumwein" versehen sind. (2) Die Steueranmeldung nach § 23a Absatz 3 Satz 5 des Gesetzes ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz (BfBAG)
G. v. 10.03.2017 BGBl. I S. 420
Artikel 8 BfBAG Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes
... 153 Absatz 1 des Branntweinmonopolgesetzes" durch die Wörter „Erlaubnis nach § 23a " ersetzt. 2. In § 23 Absatz 1 Nummer 1 werden die ...

Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 607; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 2 7. VStÄndG Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes (vom 29.10.2022)
... die Wörter „ohne Zustimmung des Bundesrates" eingefügt. 23. In § 23a Absatz 4 in dem Wortlaut vor der Nummerierung werden nach dem Wort „Rechtsverordnung" die ...